Der EuGH hat die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Wohnungseigentümergemeinschaften teilweise für EU-widrig erklärt. Für Österreich gilt wohl das Gleiche.
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Wien.
In Deutschland besteht eine „unechte“ Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Instandhaltung, Wärmelieferung): Ihre Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sie hat aber auch keinen Vorsteuerabzug. Es kann jedoch zum Normalsteuersatz optiert werden. In Österreich gelten vergleichbare Regeln.