Gastbeitrag

Steuerrecht: Wohnungseignern droht Verteuerung

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Archivbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der EuGH hat die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Wohnungseigentümergemeinschaften teilweise für EU-widrig erklärt. Für Österreich gilt wohl das Gleiche.

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Wien. In Deutschland besteht eine „unechte“ Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Instandhaltung, Wärmelieferung): Ihre Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sie hat aber auch keinen Vorsteuerabzug. Es kann jedoch zum Normalsteuersatz optiert werden. In Österreich gelten vergleichbare Regeln.

Die USt-Regelungen (auch) für Wohnungseigentümergemeinschaften müssen sich auf EU-Recht stützen können. Dafür kommen nur die (im EU-Recht vorgesehene) Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und eine Protokollerklärung zu ihrer Vorgängerbestimmung infrage. Ob dies ausreicht, war zu Recht fraglich, wie ein EuGH-Urteil (C-449/19) zeigt.

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