Der EuGH hat die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Wohnungseigentümergemeinschaften teilweise für EU-widrig erklärt. Für Österreich gilt wohl das Gleiche.
Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen
Wien. In Deutschland besteht eine „unechte“ Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Instandhaltung, Wärmelieferung): Ihre Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sie hat aber auch keinen Vorsteuerabzug. Es kann jedoch zum Normalsteuersatz optiert werden. In Österreich gelten vergleichbare Regeln.
Die USt-Regelungen (auch) für Wohnungseigentümergemeinschaften müssen sich auf EU-Recht stützen können. Dafür kommen nur die (im EU-Recht vorgesehene) Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und eine Protokollerklärung zu ihrer Vorgängerbestimmung infrage. Ob dies ausreicht, war zu Recht fraglich, wie ein EuGH-Urteil (C-449/19) zeigt.