Klar kann man wegen der FFP2-Maskenpflicht in Gondeln und auf Sesselliften den VfGH bemühen. Ob es auch angebracht ist, ist freilich eine andere Frage.
Im Jänner 2011 war für Ingrid Korosec die Welt noch schwer in Ordnung. „Heute hat uns der Verfassungsgerichtshof recht gegeben“, jubelte sie in einer Presseaussendung: „Eine Seniorenermäßigung für Frauen ab 60 und Männer ab 65 verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen geltendes österreichisches Recht, gegen die entsprechende EU-Verordnung!“
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Korosec war damals VP-Landtagsabgeordnete in Wien und Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbunds. Heute ist sie Bundesobfrau der ÖVP-Seniorinnen und Senioren. Und gar nicht mehr begeistert von den Konsequenzen des seinerzeitigen VfGH-Entscheids.