Coronakrise

Erleichterungen im Gesellschaftsrecht gelten weiter

(c) Marin Goleminov
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Wie schon 2020, können Gesellschafterversammlungen auch im kommenden Jahr rein virtuell stattfinden. Auch Fristen werden neuerlich verlängert.

Wien. Für Kapitalgesellschaften wird es aufgrund der Pandemie auch im kommenden Jahr rechtliche Erleichterungen geben. Unter anderem wird die Möglichkeit, wichtige Beschlussfassungen virtuell abzuwickeln, prolongiert. Und auch einige Fristverlängerungen werden 2021 weiterhin gelten.

Mehr Zeit bleibt im kommenden Jahr unter anderem für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft. „Davon können insbesondere auch Gesellschaften profitieren, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt“, erklärt Rechtsanwalt Christoph Brogyányi, Partner in der Kanzlei Dorda. Ursprünglich hätte die Covid-19-Gesetzgebung nur bis Ende 2020 gelten sollen, das Außerkrafttreten der meisten Bestimmungen wird nun jedoch hinausgeschoben. „Diese Verlängerung gilt für Jahresabschlüsse, deren Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 liegt. Eine Gesellschaft, deren Geschäftsjahr etwa am 30. 4. 2020 endete, muss den Abschluss nun nicht bis zum 31. 12. 2020 beim Firmenbuch einreichen, sondern hat bis 30. 4. 2021 dafür Zeit“, sagt Brogyányi.

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