Die Länderkammer verhindert das „Freitesten“. Warum auch sollte sie ihre Rechte nicht nutzen? Dass es den Bundesrat in dieser Form braucht, heißt das aber noch lange nicht.
„Wer fürchtet sich vorm Bundesrat?“ – „Niemand“, lautete lange Zeit die Antwort. Die zweite Kammer im Parlament wurde belächelt, ihre Abschaffung mehrfach diskutiert. Wer es mit der Länderkammer besser meinte, der forderte ihre Aufwertung. Denn mit ihren bisherigen Rechten, so sie gängige Meinung, sei der Bundesrat ja zu nichts gut. Schließlich werde nur das abgenickt, was der Nationalrat eh schon beschlossen hat. Vor allem zu Zeiten der großen Koalition stimmte das auch, waren die Mehrheitsverhältnisse doch in beiden Kammern klar.
Dann aber kam das Jahr 2019. Die türkis-blaue Ökostrom-Novelle scheiterte im Bundesrat. Zum ersten Mal in der Geschichte nutzte der Bundesrat sein Vetorecht, das er hat, wenn Gesetze die Länderrechte einschränken. Und nun zeigt die Länderkammer ein weiteres Mal öffentlichkeitswirksam ihre Zähne. Der türkis-grüne Plan, den Gesundheitsminister mit weiteren Ermächtigungen auszustatten und so ein Freitesten aus dem Lockdown zu ermöglichen, wird zerstört. Ein Veto ist hier zwar nicht möglich, aber der Bundesrat kann den Gesetzesbeschluss beeinspruchen und so die Novelle verzögern. Die strittige Idee des „Freitestens“ aus dem Lockdown ab dem 18. Jänner ist damit nicht mehr realisierbar.
Ja, darf er denn das, der Bundesrat? Natürlich. Es wäre absurd, Parlamentarieren vorzuwerfen, ihre Rechte auszuüben. Und auch wenn die Regierung bisher nicht durch großes juristisches Verständnis aufgefallen ist, wird sie wissen, dass Gesetze vom Parlament und nicht vom virologischen Quartett in Pressekonferenzen beschlossen werden. Es könnte sich also lohnen, die Opposition rechtzeitig einzubinden, wenn sie im Bundesrat die Mehrheit hat.
Umgekehrt zeigt der Streit zwischen der Opposition und der Regierung aber auch, dass der Bundesrat weiterhin nicht das ist, was er sein sollte, nämlich die Vertretung der Länder. Obwohl die Mandatare von den Landtagen entsendet werden, wird auch beim Freitesten nur nach Partei-, nicht nach Länderinteressen abgestimmt. Und so wird die Notwendigkeit des Bundesrats weiter zu Recht strittig bleiben, auch wenn er nun ein Lebenszeichen von sich gibt.