Gastbeitrag

Die fragwürdige Haltung der Bioethikkommission

(c) Peter Kufner
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Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wäre unter den jetzigen Bedingungen unverhältnismäßig.

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Mit der Verfügbarkeit des ersten Impfstoffes gegen Covid-19 namens Comirnaty verdichtet sich die politische Kommunikation hinsichtlich einer Impfpflicht, wie sie in der Stellungnahme der Bioethikkommission über „Ethische Fragen einer Impfung gegen Covid-19“ an den Bundeskanzler empfohlen wird. Allerdings werden in dem Dokument unter anderem hinsichtlich Zulassung, Arzneimittelsicherheit und Impfpflicht Aussagen getroffen, die jeglicher wissenschaftlich-kritischen Expertise und ethischen Redlichkeit entbehren.

Die Behauptung, es seien beim Zulassungsverfahren nur „regulatorische“ Aspekte verkürzt worden, ist falsch. Das Zulassungsverfahren entspricht hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit gerade nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards, wie die EU-Kommission am 21. 12. 2020 selbst bestätigte. Der erste Pandemieimpfstoff wurde vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen, bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorzulegen. Im Ergebnis werden Geimpfte dadurch zu unfreiwilligen Studienteilnehmern.

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