Bierwirt-Prozess

Maurer-Prozess vertagt, weil "Willi" fehlte

PROZESS GEGEN SIGRID MAURER WEGEN UeBLER NACHREDE
Anwältin Maria Windhager, die Beschuldigte Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, der Kläger und Anwalt Adrian E. Hollaender am Montag.APA/HERBERT NEUBAUER
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Im Prozess wegen übler Nachrede, den der Betreiber eines Craft Beer-Lokals gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer angestrengt hat, sollte am Montag der angebliche Verfasser der prozessgegenständlichen obszönen Facebook-Botschaften aussagen. Doch der meldete sich krank.

Der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer ist am Montag am Wiener Landesgericht ein Mal mehr vertagt worden. Ein dringend benötigter Zeuge kam seiner Ladung nicht nach. Über den Zeugen - ein gewisser „Willi“ - wurde daraufhin eine Buße von 400 Euro verhängt, die Verhandlung wurde auf 17. Februar vertagt.

Auch zuletzt handelte es sich schon mehr um eine Posse als um einen Strafprozess: Der Bierlokal-Betreiber L. hatte eine Privatanklage gegen die Grün-Politikerin Sigrid Maurer eingebracht. Der Grund: Diese hatte eine an sie gerichtete (aber nicht öffentlich einsehbare) obszöne Facebook-Nachricht publik gemacht. Maurer hatte die derben Worte kurzerhand per Twitter verbreitet. Und den Lokalinhaber als Verfasser der an sie gerichteten Botschaft genannt.

L. hatte entrüstet erklärt, er sei gar nicht der Verfasser, obwohl die Worte von seinem Facebook-Account stammten. Und obwohl er Maurer vom Vorbeigehen kannte. Dennoch: Jemand anderer müsse sich unbemerkt an seinem im Bierlokal stehenden Computer zu schaffen gemacht haben. Durch Maurers Twitter-Offensive sei sein Ruf ramponiert worden - daher klagte L. Später nannte er einen Lokalgast, einen gewissen „Willi", als den wahren Urheber der Textnachricht.

Dieser müsse in seinem Lokal über einen für alle Gäste zugänglichen PC die obszönen Nachrichten geschrieben und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben. Der Wirt präsentierte dem Gericht in diesem Zusammenhang ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Bekannten. Eben dieser Willi wurde lange gesucht (man musste ihn erst ausforschen, der Familienname war nicht bekannt), nun aber sollte Willi - oder Wilhelm - am Montag bei dem erneuten Prozesstermin aussagen.

Tatsächlich konnte in weiterer Folge im Umfeld des Lokalbetreibers ein Bekannter mit dem passenden Vornamen Wilhelm ausgeforscht werden. Der Mann, bei dem derzeit nicht geklärt ist, ob er mit der Sache überhaupt etwas zu tun hat, wurde zur heutigen Verhandlung als Zeuge geladen, wobei er die Ladung eigenhändig übernommen hatte.

Krank gemeldet

Wenige Minuten vor der neuen Verhandlung am Montag rief der Mann allerdings in der Kanzlei des Landesgerichts an und entschuldigte sich, er könne aufgrund einer Erkrankung nicht kommen.

Darauf unterbrach Richter Hartwig Handsur die Verhandlung, um die Angaben des Zeugen überprüfen zu lassen. Polizisten wurden an die Adresse des Mannes geschickt, um - wie Handsur sagte - eine "laienhafte Einschätzung" dessen Gesundheitszustands vorzunehmen und darüber dem Gericht Bericht zu erstatten. Die Beiziehung eines Amtsarztes war kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Da der Zeuge nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als einen weiteren Verhandlungstermin anzusetzen.

„Wahnsinnig enttäuscht und genervt"

"Ich bin wahnsinnig enttäuscht und genervt, dass wieder ein Zeuge nicht erschienen ist. Das Verfahren zieht sich schon ewig", meinte Maurer gegenüber Journalisten zu der jüngsten Entwicklung. Und weiter: "Ich wünsche mir, dass das Verfahren endlich vorbei ist und ich freigesprochen werde."

Maurer war in dieser Causa in einem ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.

Schon wieder selbe Diktion?

Maurers Anwältin Maria Windhager beantragte beim heutigen Termin übrigens die Verlesung eines Briefes, den der Bierwirt vor der Verhandlung dem Richter geschrieben hatte. In dem Schreiben bedachte der Wirt Maurer mit einer unflätigen Bemerkung, was nach Ansicht Windhagers dafür spricht, dass auch die prozessgegenständlichen Nachrichten vom Lokalbetreiber und nicht dem ominösen Willi stammten. Die Diktion sei dieselbe, bemerkte Windhager.

(m.s./APA)


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