Verfassungsgerichtshof

Polizei durfte Demonstration auf Westautobahn verbieten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot einer Demonstration zum „autofreien Tag“ am 22. September 2019 auf der A1 mit Sperre einer Fahrtrichtung bei Haid in Oberösterreich gebilligt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot einer Demonstration zum „autofreien Tag“ am 22. September 2019 auf der A1 mit Sperre einer Fahrtrichtung bei Haid in Oberösterreich gebilligt.(c) imago/SKATA (imago stock&people)
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Versammlungsfreiheit rechtfertigt nicht die Sperre der A1 in Oberösterreich für Kundgebung zum „autofreien Tag“.

Wien. Was auf der Wiener Ringstraße recht ist, muss auf der Westautobahn in Oberösterreich noch lang nicht billig sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot einer Demonstration zum „autofreien Tag“ am 22. September 2019 auf der A1 mit Sperre einer Fahrtrichtung bei Haid in Oberösterreich gebilligt; die Untersagung einer ähnlichen Kundgebung auf der Ringstraße zum selben Anlass 2011 hatte der Gerichtshof hingegen vor einigen Jahren als unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit eingestuft.

„Klima- statt Transitautobahnmilliarden! Verkehrswende jetzt! Global denken – lokal handeln!“ Das sollten die Botschaften einer Kundgebung auf einem Streckenabschnitt der Westautobahn A1 bei Haid in Fahrtrichtung Salzburg sein. Die Kundgebung sollte am Vormittag vor dem Bahnhof Ansfelden beginnen und ihren krönenden Abschluss von zirka 13 bis 16 Uhr auf der Autobahn finden. Unter dem Motto „Musik statt Lärm“ war Livemusik geplant, es sollte Reden und ein Picknick geben.

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