Die belgische Autorin Myriam Leroy wurde fünf Jahre lang von einem Mann und seiner Twitter-Horde bedroht und belästigt - bis sie schließlich aus allen sogenannten sozialen Netzwerke floh.
Seit Donald Trump kein Konto mehr auf Twitter und zahlreichen anderen sogenannten sozialen Plattformen mehr hat, wird eifrig darüber disputiert, ob das ein unerhörter Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung oder ein mindestens fünf Jahre zu spät erfolgter Schritt zur Eindämmung des Hasses im Internet (und im echten Leben) sei. In allen Herren und Damen Länder wirft man sich in dieses weltanschauliche Getümmel, auch hier in Belgien, wo ich lebe.
Interessanterweise hörte man von jenen Zeitgenossen, die nun Trumps Freiheitsrechte auf unbotmäßige Weise beschnitten sehen, weil er nicht mehr auf Twitter sein darf, kein Sterbenswörtchen der Empörung, als die prominente belgische Autorin Myriam Leroy vor gut zwei Jahren Twitter verließ. Nicht, weil sie dort nicht mehr sein durfte. Sondern, weil sie dort nicht mehr sein konnte. Fünf Jahre lang wurde sie dort von einem Mann gezielt belästigt; mit sadistischen Drohungen und abartigen Fantasien. Immer und immer wieder ging sie zur Polizei, immer und immer wieder schloss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aus „Gründen der Verhältnismäßigkeit“ früh. Twitter spielt in diesem Psychoterror gegen eine junge Frau insofern eine Rolle, weil der Troll hier eine Meute williger Mittäter zu gezielten Attacken zusammenrottete. Dasselbe spielte sich auf Facebook ab, weshalb Leroy sich auch dort abmeldete.
Sie hat diese Scheußlichkeiten in einem bemerkenswerten Roman verarbeitet, der 2019 in den Éditions du Seuil erschienen ist. „Les Yeux rouges“ erzählt die Geschichte einer Radiojournalistin, die eines Tages eine Freundschaftsanfrage eines Unbekannten annimmt, der sich als Bewunderer ihrer Arbeit ausgibt. Schwerer Fehler. Im echten Leben, immerhin, bekommt der Troll einen Strafprozess – acht Jahre, nachdem er mit seinem Terror begonnen hatte. Ich hoffe, ein deutschsprachiger Verlag hat sich die Rechte an „Les Yeux rouges“ gesichert. Auch in unseren Landen müssen Frauen im Internet Hass erdulden, der keine Frage schöngeistiger Debatten über Meinungsfreiheit, sondern strafrechtlicher Maßnahmen sein muss.