Pendler ausgenommen

Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich ab Freitag

Grenzübergang Walserberg, Salzburg
Grenzübergang Walserberg, Salzburgimago images/Sven Simon
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Bei der Einreise nach Österreich muss man sich ab Freitag online registrieren. Ausnahmen gibt es etwa für Pendler oder Durchreisende. Die Quarantäne-Plicht nach der Einreise bleibt.

Das Reisen nach Österreich wird beschwerlicher. Mit Freitag tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Das gilt auch für Österreicher. Eine entsprechende Information hat das Außenministerium am Montagnachmittag an Auslandsösterreicher verschickt. Die Quarantäne-Pflicht nach der Einreise bleibt bis auf weiteres aufrecht. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben.

Personen, die aus einem derzeit von Corona wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird dieser Tage aktualisiert. Irland und Uruguay gelten demnach nicht mehr als sicher, dafür Singapur und Griechenland. Weiter ohne Einschränkungen nach Österreich kommen kann man beispielsweise aus Japan, Südkorea, Neuseeland, Australien, Norwegen und Finnland.

Aufenthaltsort angeben

Bei der Online-Registrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit wird sicher gestellt, dass sich jemand, der beispielsweise schnell von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann.

Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lange man im Land bleiben will. Hat man einen PCR-Test im Ausland absolviert, der etwa bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantäne-Freiheit ist, kann man den bereits bei der Registrierung hochladen.

Das dazu gehörige PTC-Formular wird auf der Website www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Einreisende sind ab 15. Jänner, also Freitag, verpflichtet, die Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.

Erhalten haben die Information die rund 200.000 registrierten Auslandsösterreicher sowie etwa 2.500 registrierte Touristen. Erlassen wird die dazu gehörige Verordnung in den nächsten Tagen, vermutlich am Dienstag. Ihr Ziel ist eine erleichterte Kontaktverfolgung im Fall von Corona-Infektionen.

(APA)

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