Protest

Gastronomen öffnen Lokale für einen Tag – ohne Gäste

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Gastronomie, Gastronomen, Lokale, Cafe, KaffeehausDie Presse/Clemens Fabry
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Zig Gastronomen, darunter auch Funktionäre der Wirtschaftskammer, fordern die Öffnung mit Sicherheitsvorkehrungen ab 25. Jänner.

Gäste dürfen nicht herein, Hilfsgeld kommt nicht an: Die Gastronomen kämpfen ums Überleben. Rund 50 von ihnen planen deshalb für den kommenden Montag eine Protestaktion und öffnen ihre Lokale.

„Wir sind keine Coronaleugner, aber so kann es nicht weitergehen“, sagt Alexandra Psichos, eine der vier Initiator/innen, zur „Presse“. Von den Hilfsleistungen sei bei den meisten Betrieben bisher wenig bis nichts angekommen. Darum sei es nötig, nach dem Lockdown mit Hygieneregeln öffnen zu dürfen. Am 18. Jänner ab 11 Uhr öffnen zig Lokale aus Protest – mit Grabkerzen in den Fenstern und ohne Gäste. Künstler sollen in den leeren Lokalen auftreten und ein Video davon auf die Facebook-Seite der gleichnamigen Initiative laden: „5 vor 12 – Wir öffnen wieder“. Gedacht war das Ganze für Wien, aber es finden sich mittlerweile Lokale aus ganz Österreich unter den bisher 50 Zusagen.

Psichos ist beruflich zwar als Obmann-Stellvertreterin für die Fachgruppe Wiener Kaffeehäuser bei der Wirtschaftskammer (WKO) tätig – und ihr Kollege bei der Aktion, Norbert Zauner, ist bei der WKO Mitglied in der Gastronomie-Fachgruppe. Aber es komme keine Hilfe von der Kammer. „Wir hatten gehofft, dass die WKO diese friedliche und unpolitische Aktion unterstützt, aber da traut sich niemand, etwas zu sagen. Die haben einen Maulkorb verpasst bekommen“, sagt Psichos.

Betretungsverbot in Linz

Eine Café-Betreiberin in Linz hat eine andere Aktion mit demselben Ziel am vergangenen Montag gestartet, allerdings durchaus mit Gästen. Der Grund für ihr angekündigtes Vorhaben: Sie könne ihr Kind nicht mehr versorgen. Kurz nach der Öffnung räumte die Polizei das Lokal und verteilte 97 Anzeigen an 37 großteils maskenlose Personen. Vorläufig wurde ein Betretungsverbot verhängt. Den Gästen drohen Strafen von bis zu je 1450 Euro, der Wirtin bis zu 30.000 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2021)

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