Der Generalanwalt des EuGH plädiert dafür, dass künftig nicht nur die (dem US-Konzern wohlgesonnene) irische Datenschutzbehörde das soziale Netzwerk beaufsichtigen darf.
Luxemburg. Der regulatorische Spielraum, den der US-Internetriese Facebook in der EU genießen darf, wird immer enger. Das soziale Netzwerk, dessen Europa-Hauptquartier in Irland untergebracht ist, konnte bis dato auf Verständnis seitens der irischen Datenschutzbehörde DPC hoffen – schließlich profitiert der irische Fiskus von den Steuergeldern, die das gebündelte Europageschäft von Facebook ins Land spült. Doch wenn es nach der Vorstellung von Michal Bobek, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, geht, wird DPC demnächst Konkurrenz bekommen.
In seinem am Mittwoch präsentierten Gutachten zur Rechtssache C-645/19 spricht sich der Generalanwalt dafür aus, dass bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften der EU nicht (wie bisher üblich) ausschließlich irische Behörden zum Zug kommen dürfen. Das Urteil der EU-Höchstrichter wird in den kommenden Monaten gefällt, doch in den allermeisten Fällen folgen sie der Argumentationslinie ihres Generalanwalts.