Nachhaltigkeitsrecht

Wie grün kann die Wirtschaft werden?

(c) MGO (Marin Goleminov)
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Museumsreif sind umweltbelastende Technologien noch lange nicht – bei öffentlichen Aufträgen kommen sie aber aufgrund von neuen Regularien immer schlechter weg. Und das ist erst der Anfang.

Wien. Wenn für eine öffentliche Dienststelle in Deutschland eine Kaffeemaschine angeschafft wird, dann wird es künftig eher keine Kapselmaschine mehr werden. Denn Kaffeekochen geht auch ohne diese Pads, deren Hüllen im Müll landen und bestenfalls recycelt werden. Und Produkte, für die es nachhaltigere Alternativen gibt, werden im Nachbarland in einer Art Negativkatalog gelistet, an dem sich die öffentliche Hand bei ihren Beschaffungen orientiert. Im Zweifel ist dann der umweltfreundlicheren Variante der Vorzug zu geben – selbst wenn diese in der Anschaffung teurer ist.

In Österreich gibt es das in dieser Form (noch) nicht. Kriterien für eine nachhaltige Auftragsvergabe werden aber kommen. Der „Kriterienkatalog für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 2020“ befinde sich „im Abstimmungsprozess“, sagt der Rechtsanwalt und Vergaberechtsexperte Berthold Hofbauer (Kanzlei Heid & Partner) zur „Presse“. Aus heutiger Sicht sei davon auszugehen, dass dieser noch im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein wird.

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