Insolvenzreht

Schonfrist für Unternehmen in Schieflage gilt vorerst weiter

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Coronabedingte Lockerungen im Insolvenzrecht bleiben vorerst aufrecht – jedenfalls noch bis zum 31. März.

Wien. Kommt heuer die große Pleitewelle? Gläubigerschützer rechnen damit – und warnen davor, dass manche Hilfsmaßnahmen womöglich bloß das Unvermeidliche hinauszögern. Sie sehen daher auch Regelungen im Insolvenzrecht, die in Schieflage geratenen Unternehmen nun teilweise eine Schonfrist einräumen, ambivalent.

Für viele Unternehmen sind diese Regelungen im Moment jedoch ein Rettungsanker. Und diesen wird es noch eine Zeit lang geben: „Der Gesetzgeber hat kurz vor dem Jahreswechsel auch insolvenzrechtliche Sondervorschriften erlassen“, sagt Johannes Reich-Rohrwig, Rechtsanwalt und Professor an der Uni Wien, zur „Presse“.

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