Oberösterreich

Prozess: ÖVP-Politiker bestreitet Vergewaltigungen

Der Angeklagte bestreitet die Vergewaltigungsvorwüfe.
Der Angeklagte bestreitet die Vergewaltigungsvorwüfe.(c) APA/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR (FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR)
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Dem oberösterreichischen Landtagsabgeordneten wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt zu haben.

Unter regem Medieninteresse hat am Donnerstag der Prozess gegen einen oberösterreichischen Landtagsabgeordneten und Bürgermeister begonnen, der eine Mitarbeiterin mehrmals vergewaltigt, sexuell belästigt und verleumdet haben soll. Der ÖVP-Politiker bestreitet die Vorwürfe vehement.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin zwischen 2014 und 2016 zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Er habe dabei "seine berufliche Position und seine körperliche Überlegenheit ausgenützt", sagte die Staatsanwältin zum Ablauf der Übergriffe. Die Frau sei eine unbequeme Mitarbeiterin gewesen, die mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg gehalten habe. Sie habe dadurch im Job nicht nur Freunde gehabt, schilderte die Anklagevertreterin das Arbeitsklima. Sie habe daher gedacht, dass man ihr nicht glauben würde und deshalb geschwiegen. "Von sich aus hätte sie die Vorwürfe nie zur Anzeige gebracht."

In einer Gemeinderatssitzung 2019 berichtete die Frau dann doch davon. Sie war damals schon wegen psychischer Probleme, die laut ihrem Anwalt von den Übergriffen herrühren würden, im Krankenstand und ihr Dienstverhältnis sollte gelöst werden. Der Bürgermeister stritt alles ab. Er brachte gegen die Mitarbeiterin eine Unterlassungsklage ein und eine Sachverhaltsdarstellung "ohne die wir heute hier nicht sitzen würden", sagte die Anklagevertreterin.

Taschentuch mit DNA-Spuren

Die Frau wurde daraufhin zunächst als Beschuldigte einvernommen. Allerdings präsentierte sie den Ermittlern ein Taschentuch mit DNA-Spuren von beiden. Der Bürgermeister habe zunächst in Abrede gestellt, dass ein solches existieren könnte, und einen Mundhöhlenabstrich verweigert, so die Staatsanwältin. Später habe er gesagt, die Mitarbeiterin müsse sich das Taschentuch aus einem Mistkübel in der Toilette geholt haben, wo er masturbiert habe. Wie auch weibliche DNA daraufgekommen sei, könne er sich nicht erklären.

Verteidiger Oliver Plöckinger konzentrierte sich auf die Zeitangaben der Frau und versuchte, diese zu erschüttern. Er präsentierte detaillierte Zeitprotokolle, die belegen sollen, dass die Angaben des Opfers nicht stimmen und der Politiker zu den angeblichen Tatzeitpunkten die Vergewaltigungen nicht begangen haben könne. Zudem legte er Fotos vom mutmaßlichen Opfer in "seliger Runde" wenige Tage nach einer angeblichen Vergewaltigung vor. Auf manchen würde die Frau den Politiker sogar regelrecht "anhimmeln". Sein Mandant bestritt aber nicht nur die Übergriffe, sondern auch, ein Verhältnis mit der Frau gehabt zu haben. Privatbeteiligten-Vertreter Clemens Krabatsch bezeichnete die Fotos lediglich als "Momentaufnahme".

Während der Beschuldigteneinvernahme wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, das soll aber laut dem Vorsitzenden nicht den gesamten Prozess über so bleiben. Denn der Privatbeteiligten-Vertreter hatte sich gegen einen Ausschluss ausgesprochen und das damit begründet, dass sich der Politiker kurz vor Weihnachten in einer Postwurfsendung selbst an die Gemeindebürger gewandt habe. In dem offenen Brief habe er die Vorwürfe bestritten und in den Raum gestellt, dass das mutmaßliche Opfer die Unwahrheit sage. Ein Urteil am Donnerstag ist eher unwahrscheinlich.

(APA)

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