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Große Aktenrückstände beim Bundesfinanzgericht

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Ende 2018 waren gut 30.000 Fälle nicht erledigt - vor allem im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, kritisiert der Rechnungshof.

Der Rechnungshof (RH) ist bei einer Prüfung des Bundesfinanzgerichts (BFG) auf große Aktenrückstände gestoßen. Ende 2018 waren gut 30.000 Fälle nicht erledigt - vor allem im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, teilte der RH am Freitag mit. Kritisch zu sehen ist laut der Behörde auch die lange Dauer der Verfahren, die dazu führen kann, dass ausständige Beiträge nicht mehr einzuheben sind. 2018 waren wegen der langen Verfahren rund 2 Mrd. Euro von der Erhebung ausgesetzt.

Erledigt hatte das BFG 2018 insgesamt gut 13.000 Fälle. Demgegenüber standen 31.500 aus dem Vorjahr übernommene Fälle; 12.151 kamen neu hinzu. Nur um den Ende 2018 bestehenden Rückstand abzuarbeiten, würde das BFG mehr als zwei Jahre benötigen. Eine positive Tendenz in Richtung Abbau von Rückständen war im Zuge der Prüfung anhand der Entwicklung der Vorjahre nicht erkennbar.

Richter beim BFG haben laut RH eine vergleichsweise geringe administrative Unterstützung. Vier Richterinnen haben eine Verwaltungskraft. Beim Bundesverwaltungsgericht hat ein Richter eineinhalb Verwaltungskräfte zur Verfügung.

Entlastung der Richter empfohlen

Als Empfehlung nennt der Rechnungshof gegenüber dem BFG, wirksame Maßnahmen - zum Beispiel eine Entlastung der Richterinnen und Richter von Verwaltungstätigkeiten - zu ergreifen. So könnten die seit Jahren bestehenden Arbeitsrückstände abgebaut und verhindert werden, neue Rückstände entstehen zu lassen.

Weiters sollte das Finanzministerium (BMF) laut RH im Rahmen der bestehende IT-Anwendung (BFG-Schnittstelle) eine zweckmäßige Lösung für die Entgegennahme der Unterlagen in Rechtsmittelverfahren und für die Struktur der Unterlagen schaffen. Zudem sollten das BMF und das BFG mit dem Land Wien und den Höchstgerichten Möglichkeiten für einen elektronischen Austausch von Unterlagen im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren abklären, schreibt der RH. So sollen durchgehend vom verwaltungsbehördlichen bis zum höchstgerichtlichen Verfahren Systembrüche vermieden und eine elektronische Übermittlung von Unterlagen ermöglicht werden.

Mit 28 Prozent ist der Anteil an Rechtsmittelverfahren mit einer Verfahrensdauer von über drei Jahren sehr hoch, so der RH. 17 Prozent der Rechtsmittelverfahren dauerten sogar länger als vier Jahre. Der Rechnungshof kritisiert außerdem, dass sich die Verfahrensdauer im BFG gegenüber der Vorgängerorganisation UFS erhöhte.

Dem damals neu gegründeten BFG wurden im Jahr 2014 die Aufgaben des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) übertragen. Dem BFG obliegen Entscheidungen über Beschwerden in Rechtssachen, etwa in Angelegenheiten öffentlicher Abgaben und des Finanzstrafrechts. Das Bestreben des Gesetzgebers war, mit dem BFG die Rechtssicherheit zu steigern, etwa durch eine verstärkte Vereinheitlichung der Rechtsprechung, schreibt der RH. Auch sollten Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass das BFG die Ziele nicht vollständig erfüllte.

Mehr als ein Drittel der Vorlagen erledigte das BFG (Untersuchungszeitraum des RH 2012 bis 2018, Untersuchung durchgeführt zwischen Jänner und Oktober 2019) übrigens mit einer Abweisung. Somit bestätigte es die inhaltliche Richtigkeit der Bescheide der Finanz- und Zollverwaltung. Im Finanzstrafbereich endete mehr als ein Viertel der Verfahren mit einer teilweisen Stattgabe.

(APA)

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