Ein Despot unter Verdacht

Tschetscheniens Präsident Kadyrow als Drahtzieher einer Kommandoaktion mit tödlichem Ausgang? Österreich sagt nun: Lieber nicht!

In aller Regel genießen amtierende Regierungschefs Immunität. Ob das auch für den Oberdespoten der russischen Teilrepublik Tschetschenien gilt, ist zwar strittig, aber wohl zu bejahen. So gesehen muss sich Ramzan Kadyrow vor einer Vollstreckung eines etwaigen internationalen Haftbefehls nicht fürchten. Und das tut er auch sicher nicht. Er habe, so ließ er etwa in einem exklusiven „Presse“-Interview wissen, mit der Ermordung seines nach Österreich geflüchteten Landsmannes Umar Israilow, Anfang 2009 in Wien, nichts zu tun.

Die Verdachtslage sieht anders aus. Der Mord sei quasi die Alternative zu einer geplanten, aber misslungenen Entführung gewesen, heißt es in einer Anklage gegen drei an der Aktion mutmaßlich beteiligte Tschetschenen; der Auftrag sei, so heißt es abstrakt, von der „tschetschenischen Führung“ gekommen. So lässt Österreich – abgesehen von eingangs erwähnten Hürden – Kadyrow unbehelligt. Sich mit Russland anzulegen ist dann doch ein bisschen viel. Immerhin: Drei (kleine) Beschuldigte hat man ja. Somit kann man eine öffentliche Verhandlung führen, ohne (außenpolitische) Wellen schlagen zu müssen. Peinlich ist nur, wenn sich Österreichs „Zurückhaltung“ justiziell auswirkt. Wenn der Ankläger scheitert, weil er nicht die Genehmigung hatte, den Geschworenen eine durchgehende Befehlskette zur Beurteilung vorzulegen. Eine Kette mit Kadyrow am oberen Ende. (Bericht: Seite 4)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2010)

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