Vertrauen ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren vieler Rechtsbeziehungen. 200 junge Zivilrechtswissenschaftler des deutschsprachigen Raums tagten in Wien.
WIEN (kom). Vertrauen ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren vieler Rechtsbeziehungen. In ganz besonderem Maß aber gilt das nach Einschätzung von Susanne Kalss, Professorin für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien, für das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. In ihrem Eröffnungsvortrag zur diesjährigen Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler, die vorige Woche in Wien stattfand, beschrieb Kalss, wie sehr die genannten Rechtsgebiete auf Vertrauen setzen: innerhalb und zwischen Organen von Unternehmen einerseits, von Anlegern in den Finanzmarkt andererseits. Vertrauen ist also gut. Um die ebenso unerlässliche Kontrolle ist es aber schlecht bestellt.
Beispiel Kapitalmarktrecht: Es baut auf dem Grundsatz auf, dass Anleger von Emittenten informiert werden und dann die richtigen Entscheidungen treffen. Tatsächlich aber zeigt sich, dass die – teils sehr aufwendigen – Prospekte nicht wirklich wahrgenommen werden. Auch die Kontrolle der Prospekte durch die Finanzmarktaufsicht trägt kaum zur Vertrauensbildung bei, beschränkt sie sich doch auf die Kriterien Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit; dabei kann die FMA für ihre Tätigkeit von Anlegern auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Kalss plädiert dafür, Information als vertrauensbildendes Instrument auf dem Kapitalmarkt zu ergänzen: durch adäquate Anreizstrukturen für Vermittler unter „Beseitigung des provisionsgetriebenen Verkaufsdrucks“, durch eine bessere Ausbildung, durch eine stärkere inhaltliche Vorprägung der Finanzprodukte.
Der Kapitalmarkt war nur ein Feld von vielen, das rund 200 junge Zivilrechtswissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum unter dem Generalthema „Vertrauen und Kontrolle im Privatrecht“ untersuchten: „Vertrauenstatbestände und die Rechtsfolgen enttäuschten Vertrauens in Abwägung zu haftungsfreien Handlungsräumen und zu Rechtssicherheit“ seien wiederkehrende Motive in nahezu allen Rechtsbereichen, betonten Janine Oelkers (WU Wien) und Daphne Aichberger-Beig (Uni Wien), die Organisatorinnen der Tagung in Wien.
Plädoyer für Gruppenklage
Wie weit der Bogen reichte, zeigte etwa Stephan Madaus (Uni Rostock) mit seinem Vortrag über Sammelklagen. Diese könnten etwa im Falle enttäuschten Konsumentenvertrauens der Kontrolle unternehmerischen Handelns dienen. Madaus sprach sich für die Übernahme des amerikanischen Modells der Sammelklage aus, freilich unter Vermeidung der negativen Auswüchse bis hin zur „Erpressungssituation“, wie sie das US-Prozessrecht ermögliche. Beklagte Unternehmen müssten vor unberechtigten, allein auf einen Vergleich abzielenden Klagen geschützt werden, das Prozessgericht solle offensichtlich unbegründete Gruppenklagen als rechtsmissbräuchlich abweisen können, so Madaus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2010)