Hochschulen

Breite Kritik an neuem Uni-Gesetz

Am heftigsten diskutiert wurde die Einführung einer Mindeststudienleistung für künftige Studienanfänger.
Am heftigsten diskutiert wurde die Einführung einer Mindeststudienleistung für künftige Studienanfänger.Imago Images
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Studierende sollen eine Mindeststudienleistung erbringen, Senate erhalten weniger Kompetenzen: Gegen die türkis-grüne Gesetzesnovelle gibt es Protest.

Wien. Vor knapp zwanzig Jahren trat das Universitätsgesetz (UG) in Kraft – und nun soll erstmals wieder an zahlreichen Details des Regelwerks gedreht werden. Betroffen sind praktisch alle zentralen Bereiche von Studien- über Organisations- bis zum Personalrecht. Dementsprechend breit gefächert ist auch die Kritik an der Reform. Bis gestern, Freitag, konnte sie im Begutachtungsverfahren im Parlament eingebracht werden.

Am heftigsten diskutiert wurde die Einführung einer Mindeststudienleistung für künftige Studienanfänger: Sie sollen in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS erbringen müssen. Zum Vergleich: Studiert man in der Regelstudienzeit, wäre für vier Semester die fünffache Studienleistung vorgesehen. Kritik daran kommt von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH): „Durch diese Maßnahme wird einerseits verhindert, dass sich Studierende eingehend mit Studieninhalten in einem individuellen Lerntempo auseinandersetzen können, andererseits werden die Lebensrealitäten der Studierenden mit Berufstätigkeit, Betreuungspflichten, die psychische Konstitution und soziale Absicherung vollkommen außer Acht gelassen“, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Zustimmung von Rektoraten

Begrüßt wird die Mindeststudienleistung von den Rektoraten: Die Universitätenkonferenz (Uniko) sieht damit eine langjährige Forderung umgesetzt. Vereinzelt kommen aber auch Bedenken, zum Beispiel von den Rektoraten und Senaten der Kunst-Unis. Auf jeden Fall zu weit geht auch der Uniko die geplante Sanktion einer zehnjährigen Sperre bei Nichterreichen der Mindestleistung – zwei Jahre seien ausreichend. Gelten soll die Mindeststudienleistung übrigens für alle Anfänger ab dem Wintersemester 2021/22. Wobei sich das noch ändern könnte.

Widerstand gibt es auch gegen zahlreiche Kompetenzverschiebungen im Gefüge der drei universitären Leitungsgremien Rektorat, Senat und Uni-Rat. Am klarsten zeigt sich das bei der schon jetzt möglichen Wiederbestellung von Rektoren ohne Ausschreibung: Diese ist derzeit nur mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheit von Senat und Uni-Rat möglich.

Künftig soll für die erste Wiederbestellung aber lediglich die Zustimmung des Uni-Rats nötig sein. Die Senate würden damit die Möglichkeit verlieren, einen Rektor „loszuwerden“. Dementsprechend deutlich fiel die Kritik aus – überraschend ist, dass selbst die Uniko diesen Punkt ablehnt und auch manche Uni-Räte keinen Grund für eine Änderung sehen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2021)

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