Entführung als politischer Auftrag, Mord als Plan B

Nach der Ermordung des Flüchtlings Umar Israilow: Bald Prozess gegen drei Verdächtige. Zog Präsident Ramzan Kadyrow die Fäden? Bruder eines Angeklagten als Informant des Innenministeriums.

Der 13. Jänner 2009, zwölf Uhr mittags, Wien-Floridsdorf:Der tschetschenische Flüchtling Umar Israilow (27) läuft um sein Leben. Er blutet stark auf dem Kopf, da ihm einer seiner beiden Verfolger wuchtige Schläge mit einem Pistolenknauf versetzt hat.

Israilow hat sich losreißen können, ist weitergelaufen. Nun geht ihm die Kraft aus. Drei Schüsse fallen. Israilow stirbt um 14.11 Uhr im Wiener Krankenhaus SMZ Ost. Er hätte – laut Verfassungsschutz – entführt werden sollen. Dies scheiterte an seiner Gegenwehr. So wurde er kurzerhand erschossen. Die Aktion – auch davon gehen die Ermittler aus – war eine Auftragstat. Der Auftraggeber könnte kein Geringerer als der Präsident Tschetscheniens gewesen sein: Ramzan Kadyrow.

Drei aus Tschetschenien stammende Männer, die vor der Tat als Flüchtlinge in Österreich lebten, sind mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt. Ihr Prozess könnte Ende des Jahres in Wien stattfinden. Sie sollen versucht haben, ihr Opfer an eine „ausländische Macht zu überliefern“. Zwei sollen dies als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung getan haben. Überdies müssen sich alle drei wegen Beteiligung am Mord verantworten: Turpal-Ali Y. (31) war laut Anklage einer der beiden Verfolger. Der mutmaßliche Schütze, Letscha B., ist untergetaucht.

Internationale Verwicklungen könnten auf Österreich zukommen – ebenso wie rechtliche Probleme: Laut Anklage soll „die tschetschenische Führung“ die gewaltsame Heimholung Israilows betrieben haben. Israilow gehörte der weit verstreuten tschetschenischen Diaspora an. Einst wurde er unter der Folter gezwungen, in der Leibgarde von Kadyrow, des von Russland getragenen Machthabers Tschetscheniens, zu dienen. Dies hatte Israilow vor seinem Tod detailliert angegeben. 2006, nach seiner Flucht, brachte er mit seinem Vater Klagen gegen die Russische Föderation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein – wegen massiver Menschenrechtsverletzungen.

„Überlieferung“ des Abtrünnigen

Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) führte Kadyrow als „Beschuldigten“. Angeklagt ist er nun aber nicht. Die Beweise würden nicht ausreichen, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Dennoch mutet diese Weichenstellung – abgesehen von sämtlichen Folgen, die eine solche Anklage hätte – unlogisch an: Immerhin nimmt die vorliegende Anklageschrift an vielen Stellen direkten Bezug auf den Despoten.

So wird etwa auf Seite 64 des 76 Seiten starken Papiers über die geplante „Überlieferung“ des Opfers geschrieben, wobei eine direkte Verbindung zwischen dem nun als „Koordinator“ angeklagten Otto K. (einem gebürtigen Tschetschenen, der als Asylant in Österreich einen landestypischen Namen annahm) und Kadyrow hergestellt wird: „Dass ein solcher politischer Auftrag vorlag [...], ist aus den darauf folgenden Auslandsaufenthalten K.s, wovon ihn zumindest einer sowie vermutlich beide nach Tschetschenien führten, wo er Kontakte zu Kadyrow und vermutlich zu weiteren hohen politischen Verantwortungsträgern hatte [...], abzuleiten.“

K. stehe „im Ruf, ein Anhänger des tschetschenischen Präsidenten Ramzan Kadyrow zu sein und in dessen Auftrag Informationen über in Österreich aufhältige Landsleute zu sammeln“. Und: „Dass K. mit Kadyrow persönlich bekannt und befreundet ist, belegen auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Fotos, die ihn in freundschaftlicher Umarmung mit Kadyrow in einer offensichtlich privaten Atmosphäre zeigen.“

Trotzdem zieht die Anklage die Schlinge um Kadyrow nicht zu. Die im Vergleich zum polizeilichen Abschlussbericht abgeschwächten Vorwürfe tragen jedenfalls die Handschrift des offiziellen Österreich. Schließlich war die Anklage „berichtspflichtig“, das heißt: Sie wurde vom Justizministerium genehmigt.

Die der Anklage wohl fehlende Konsequenz könnte sich im Prozess als Stolperstein erweisen: Abgesehen davon, dass sich etwa Anwalt Peter Philipp Anträge auf die Ladung von Zeugen aus höchsten politischen Kreisen vorbehält, hat sein Kollege Lennart Binder einen Einspruch gegen die Anklage im Namen des Zweitbeschuldigten Suleyman D. (36) eingebracht. Darin heißt es prompt: Wenn schon das Delikt „Kriminelle Vereinigung“ vorgeworfen werde, dann wäre konsequenterweise Kadyrow „an deren Spitze“ anzuklagen gewesen. „Wird der tschetschenische Hintergrund mit Kadyrow als Bestimmungstäter weggedacht, führt dies zu der völlig absurden Anklage, der Zweitangeklagte habe sich auf eigene Faust ohne Motiv und Vorteil entschlossen, einen Fremden aufwendig ins Ausland zu entführen.“

In der Regel kann allerdings eine Verhandlung mit einem Anklageeinspruch nicht abgewendet werden, sodass vieles vom vorsitzenden Richter abhängen wird – dieser steht bereits fest: Der Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Friedrich Forsthuber, wird höchstpersönlich die Leitung jenes Mordprozesses übernehmen, der zu einem diplomatischen Trapezakt werden könnte.

Das Mordopfer, Umar Israilow, hinterlässt vier kleine Kinder. Seine Witwe schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Ihre Chance von den drei Angeklagten jemals eine nennenswerte Entschädigung zu bekommen, ist denkbar gering. Meinung, S. 27

AUF EINEN BLICK

Der Tschetschene Umar Israilow wurde Anfang 2009 in Wien erschossen. Als Auftraggeber wurde Tschetscheniens Präsident Ramzan Kadyrow verdächtigt, den Wiens Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als „Beschuldigten“ führte. Für eine Anklage reichten die Beweise aber nicht aus. Noch heuer könnten drei in Österreich lebende Tschetschenen wegen Beteiligung an dem Mord vor Gericht kommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Ein Despot unter Verdacht

Tschetscheniens Präsident Kadyrow als Drahtzieher einer Kommandoaktion mit tödlichem Ausgang? Österreich sagt nun: Lieber nicht!

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.