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Reisestornierungen: Arbeiterkammer bringt Musterklage ein

Symbolbild: (Fast) leerer Flughafen
Symbolbild: (Fast) leerer FlughafenDie Presse/Clemens Fabry
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Die AK erkämpfte für zwei Oberösterreicherinnen die kostenlose Stornierung einer Reise. Nun will sie die Sache grundsätzlich geklärt wissen.

Normalerweise ist klar: Wenn man eine Reise gebucht hat und es kommt zu einer Reisewarnung - wie zuletzt in der Coronapandemie am laufenden Band - bekommt man eine kostenlose Stornierung. Doch bucht man bei einem Veranstalter, der in einem anderen Land sitzt und sich an den dortigen Reisewarnungen orientiert, ist die Rechtslage nicht ganz klar. Die Arbeiterkammer (AK) hat in einem solchen Fall nun zwei Österreicherinnen ihre kostenlose Stornierung durchgesetzt. Nun folgt eine Musterklage.

Im vergangenen Februar - noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich - hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht, berichtete die Arbeiterkammer am Sonntag. Die Reise sollte Anfang September stattfinden - unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1039 Euro.

Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag von 675 Euro.

Grundsätzliche Lösung gefordert

Die zu Hilfe gerufene Konsumentenschutzabteilung der AK Oberösterreich verwies auf ein zuvor ausgesprochenes deutsches Urteil. Dieses besagte, dass es für eine kostenlose Stornierung ausreicht, wenn aufgrund der Gesamtsituation davon ausgegangen werden kann, dass sich das Virus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausbreitet und dadurch ein Ansteckungsrisiko besteht. So wurde die kostenlose Stornierung letztlich akzeptiert.

Nun will die AK die Sache grundsätzlich geklärt wissen. "Wir vertreten die Ansicht, dass für österreichische Staatsbürger die Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums gelten muss - und nicht die des Außenministeriums jenes Landes, in dem der Veranstalter sitzt", so AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer. Um diese Rechtsfrage zu klären, hat die Arbeiterkammer beim Bezirksgericht Traun eine Musterklage gegen einen spanischen Reiseveranstalter eingebracht.

(APA)

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