Muslimischer Vater lehnt Taufe eines Sohns ab, zu dem er kein Kontaktrecht hat. Laut OGH hat er zwar kein Vetorecht; das Gericht muss seine Einwände aber genau prüfen.
Wien. Der fünfjährige J. lebt in ländlicher Umgebung, geht in den Kindergarten und nimmt am gesellschaftlichen Leben teil, wie es für Kinder am Land üblich ist. Dazu gehört auch die Beteiligung an kirchlichen Veranstaltungen und Festen – und natürlich die Taufe, wie die Pflegeeltern meinen, die Jamal vor drei Jahren in ihre Obhut genommen haben. Doch J. ist Muslim.