Mitspracherecht für den Vater

Muslim oder Christ? Pflegeeltern dürfen Buben nicht einfach taufen

Der Vater hat ein Mitspracherecht bei der Frage „Taufe ja oder nein?“.
Der Vater hat ein Mitspracherecht bei der Frage „Taufe ja oder nein?“.(c) imago stock&people (imago stock&people)
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Muslimischer Vater lehnt Taufe eines Sohns ab, zu dem er kein Kontaktrecht hat. Laut OGH hat er zwar kein Vetorecht; das Gericht muss seine Einwände aber genau prüfen.

Wien. Der fünfjährige J. lebt in ländlicher Umgebung, geht in den Kindergarten und nimmt am gesellschaftlichen Leben teil, wie es für Kinder am Land üblich ist. Dazu gehört auch die Beteiligung an kirchlichen Veranstaltungen und Festen – und natürlich die Taufe, wie die Pflegeeltern meinen, die Jamal vor drei Jahren in ihre Obhut genommen haben. Doch J. ist Muslim.

Das sagt jedenfalls sein leiblicher Vater. Dem Mann wurde zwar das Kontaktrecht vorläufig entzogen, aber er will verhindern, dass J. getauft wird. Dürfen die Pflegeeltern ihren Plan trotzdem in die Tat umsetzen? Um diese Frage kreist ein Verfahren, in dem der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Vorentscheidung gefällt hat: Der Vater hat ein Mitspracherecht bei der Frage „Taufe ja oder nein?“. Ein Mitspracherecht, dem er auch mit Rechtsmitteln Nachdruck verleihen kann. Auf dem Spiel steht eine Entscheidung, wie sie kaum persönlicher und privater sein könnte.

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