Disziplinarstrafe

Anwalt ging mit Kritik an der Post zu weit

Nach Kritik an Zustellungen droht eine Disziplinarstrafe.
Nach Kritik an Zustellungen droht eine Disziplinarstrafe.APA/HANS PUNZ
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Nach Kritik an Zustellungen droht eine Disziplinarstrafe.

Wien. Die Österreichische Post sei als „habituell untüchtig einzustufen“. Es habe System, „Zustellungen, soweit überhaupt Post auf den Weg gebracht wird, gar nicht erst zu versuchen.“ Und Hinterlegungsanzeigen würden auch „einfach irgendwo in der Gegend“ verstreut werden. Sah es zunächst so aus, als würde der hinter diesen Sätzen stehende Rechtsanwalt ohne Disziplinarstrafe davonkommen, so droht ihm nun doch eine solche Verurteilung.

Begonnen hatte die Sache mit einem Streit um Rundfunkgebühren. Weil sie der GIS die Auskunft verweigert haben soll, hatte der Wiener Magistrat eine Frau mit einer Strafe belegt. Strittig war aber, ob die Anfrage der GIS je bei der Frau angekommen war. Der für die Frau einschreitende Salzburger Anwalt hatte in seinem Schriftsatz freilich auch abwertende Worte für die Magistratsbeamten parat („ungebührlich herablassende Bescheidbegründung“, „offenkundiger Rassismus“).

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