Höchstgericht

Geisterfahrer muss zum Amtsarzt, um wieder lenken zu dürfen

Die Sicht war gut, die Beschilderung unmissverständlich.
Die Sicht war gut, die Beschilderung unmissverständlich. APA/HERBERT PFARRHOFER
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Älterem Fahrer war nicht bewusst, in Autobahn einzubiegen. Halbes Jahr Führerscheinentzug allein reicht nicht.

Wien. Jahrzehntelange unfallfreie Fahrpraxis ist gut, aber es kann auch von Vorteil sein zu überprüfen, ob damit auch noch länger zu rechnen ist. Das zeigt der Fall eines Geisterfahrers, dem von der Behörde nicht bloß der Führerschein für sechs Monate abgenommen wurde, sondern der zusätzlich auch zum Amtsarzt geschickt wurde, damit er ihn wiederbekommen konnte. Angesichts der Umstände der Autobahnfahrt in der falschen Richtung billigt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auch diese Maßnahme.

Der Mann, stolz auf ein halbes Jahrhundert unbeanstandeter aktiver Teilnahme am Straßenverkehr, war falsch in die Westautobahn A1 eingebogen. Nach eigenen Angaben war ihm dabei nicht bewusst, bereits auf der Autobahn zu sein. Er scheint davon auch nicht sonderlich beeindruckt gewesen zu sein: Trotz starken Gegenverkehrs fuhr er acht Kilometer entlang des Mittelstreifens gegen die Fahrtrichtung, bis ein in jeder Beziehung entgegenkommender Lkw-Fahrer ihn zur Umkehr bewegte. Der Lkw-Lenker blieb stehen, hielt damit den übrigen Verkehr an und ermöglichte dem Geisterfahrer zu wenden.

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