Gastbeitrag

Schutz vor Schmähs mit Statt-Preisen und Kundenrezensionen

REUTERS
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Der „New Deal for Consumers“ der EU bringt für Unternehmen neben neuen Pflichten im Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht auch empfindliche Geldbußen.

Wien. Neue Werbetrends, innovative digitale Lösungen und ein unionsweit ungleiches Verbraucherschutzniveau führen immer wieder zu rechtlichen Problemen – insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Als Ergebnis ihrer „New Deal for Consumers“-Initiative hat die EU-Kommission zur Modernisierung und Stärkung des Verbraucherrechts nun die sogenannte Omnibus-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/2161) beschlossen. Unter diesem Titel passt sie vier EU-Rechtsakte zum Wettbewerbs- und Verbrauchervertragsrecht an.

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Im Mittelpunkt stehen dabei neue Werbebeschränkungen, die Ausweitung der Fernabsatzverpflichtungen auf „digitale Dienstleistungen“, wie Gratis-Apps, und Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. Das stellt alle Unternehmer, die Konsumenten als Kunden haben (B2C-Bereich), vor neue Herausforderungen.

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