Aufwandersatz

Zeit ist Geld: Zahlen für Blutabgabe legal

Die Kosten für die Anreise und die Zeit könne man pauschal abgelten, sagt der OGH.
Die Kosten für die Anreise und die Zeit könne man pauschal abgelten, sagt der OGH. (c) imago images/Eibner (Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de)
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Das Rote Kreuz kann Firma nicht untersagen, Spender mit Pauschalbetrag anzulocken.

Wien. Kleine Nadelstiche mögen vor Gericht üblich sein, doch so blutig geht es selten zu. Dieser Rechtsstreit zwischen dem Roten Kreuz und einem Betreiber von Plasmaspenden dreht sich aber ganz um die rote Körperflüssigkeit. Und vor allem um eine Frage: Inwieweit darf man Geld fürs Blut(plasma)spenden zahlen?

Das Rote Kreuz fand die Aktion der GmbH – hinter ihr steht ein französisches, staatliches Unternehmen – nicht so gut. Das Unternehmen warb mit 25 Euro Aufwandsentschädigung pro Spende. Wer öfter kommt, erhalte zusätzliche Prämien. Und wer neue Spender vermittle, könne dafür noch einmal 50 Euro extra lukrieren. Das Unternehmen stellt aus dem Plasma lebensrettende Medikamente her.

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