Ischgl

Erste Verhandlung um Ischgl-Causa im April

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Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wird die erste mündliche Verhandlung um Schadenersatz für Hinterbliebene stattfinden. Bis dahin wollen Verbraucherschützer weitere  100 Amtshaftungsklagen einbringen.

Rund ein Jahr nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie soll im April die erste mündliche Verhandlung in der Causa Ischgl stattfinden. Konkret geht es um Schadensatz für Hinterbliebene eines Mannes, der sich in Ischgl mit dem Virus infiziert haben soll und kurze Zeit später verstarb. Die erste Prozesstermin wurde für den 9. April am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien festgesetzt, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) am Montag mit.

Der VSV bringe außerdem derzeit "regelmäßig neue Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich ein". Bis zur Verhandlung sollen 100 Amtshaftungsklagen anhängig sein. Bereits im Herbst wurden vier Amtshaftungs-Musterklagen eingebracht.

„Für jahrelange Verfahren gerüstet"

VSV-Obmann Peter Kolba beklagte einmal mehr, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nicht auf seinen Vorschlag reagierte, einen "Runden Tisch" einzuberufen. "Die Regierung und ihre Tiroler Freunde unterschätzen unsere Hartnäckigkeit. Wir sind für jahrelange Verfahren gerüstet, ob die Marke Ischgl jahrelangen Streit aushält muss Tirol beurteilen", meinte Kolba. Man wolle jedenfalls Kurz, Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in öffentlicher Verhandlung als Zeugen hören.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fällen waren Anfang März bekannt geworden, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben.

Der VSV hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht. Mehr als 6.000 Tirol-Urlauber aus 45 Staaten hätten sich beim VSV als Geschädigte gemeldet. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck leitete wegen des Verdachts der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ein Ermittlungsverfahren ein, dieses war vorerst noch im Laufen. Ein bereits präsentierter Expertenbericht unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Vizepräsident Ronald Rohrer sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

(APA)

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