Anzeige zurückgelegt

WKStA-Anzeige gegen Journalistin: „Angriff auf Pressefreiheit“

Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien
Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer WienClemens Fabry/Die Presse
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Korruptionsstaatsanwälte zeigten „Presse“-Redakteurin an. Auch wenn die Anzeige haltlos ist, sind Anwälte alarmiert.

Für Empörung sorgt die Anzeige von Angehörigen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen eine Redakteurin der „Presse“. Zwar wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdachts umgehend zurückgelegt; allein der Versuch der WKStA-Vertreter irritiert Rechtsanwälte: „Das ist ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit“, warnt Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien.

Anlass der beispiellosen Aktion der WKStA war ein „Presse“-Bericht von Anna Thalhammer über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Unter dem Titel „Weniger Intimes darf in die Akten“ wurde, auch unter Berufung auf Aussagen des Ex-OGH-Präsidenten Eckart Ratz, über eine neue Vorgabe des Höchstgerichts berichtet: Die Staatsanwaltschaften müssten mehr darauf achten, dass bei Ermittlungen nur solche Beweismittel zum Akt genommen werden, die mit dem jeweiligen Strafverfahren zu tun haben – keine Zufallsfunde über Privatangelegenheiten. Die Staatsanwaltschaften sollten daher schon bei der Sicherstellungsanordnung explizit den relevanten Gegenstand und Zeitraum angeben. Die Praxis, einfach alles mitzunehmen, um darin nachher Verfängliches zu suchen, solle damit abgestellt werden.

Mehrere Korruptionsstaatsanwälte fühlten sich angegriffen: Sie zeigten Thalhammer wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung einer Behörde und Verleumdung an (Strafdrohung: maximal fünf Jahre Haft). Die Staatsanwaltschaft Wien kann aber nicht einmal den Anfangsverdacht einer Straftat erkennen: Ein Vorwurf, die WKStA-Staatsanwälte hätten ein unehrenhaftes Verhalten an den Tag gelegt, eine Straftat begangen oder Amts- und Standespflichten verletzt, werde im Text nicht erhoben; vielmehr werde daraus deutlich, dass laut der Verfasserin ab der OGH-Entscheidung die Praxis geändert werden müsse. Also legte die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurück.

„Eine Schelte sondergleichen“

„Das ist eine Schelte sondergleichen“, sagt Enzinger, „beispiellos in der österreichischen Justiz.“ Und: „Kritik darf nie dazu führen, dass man mundtot gemacht wird.“ Enzinger ortet ein Versagen der Fachaufsicht, angefangen bei WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda, die der Strafverfolgung zugestimmt hatte, bis zum Justizressort. Sehr kritisch äußert sich auch Manfred Ainedter, Chef der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger: „Es handelt sich um einen nicht zu tolerierenden Frontalangriff auf die Pressefreiheit in unserem Land.“ Der Fall zeuge von einem „höchst merkwürdigen Rechts(un)verständnis einzelner Mitarbeiter und der Chefin einer der wichtigsten Behörden unseres Landes“.

Auch Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertags, ist alarmiert: „Das Vorgehen der WKStA ist der Versuch, den unabhängigen Journalismus an die Kandare zu nehmen.“ Wenn die WKStA dazu tendiere, Journalisten einzuschränken, werde sie es nächstes Mal bei den Anwälten versuchen, befürchtet Wolff. Er wirft der WKStA vor, sich nicht genug um ihre Kernaufgabe zu kümmern: „Statt die Strafanzeigen, die bei ihr einlangen, abzuarbeiten, macht sich die WKStA die Mühe, selbst derartige zu erstatten.“

Die WKStA teilte mit, sie sehe Pressefreiheit als „hohes Gut“. Und sie beklagt, dass ihr vor Erscheinen des Artikels keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Weiter heißt es: „Dass die Wahl des Mittels, mit dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen unrichtige und ihrer Ansicht nach ehrenrührige Vorwürfe betreffend ihre Dienstpflichterfüllung wehrten, als nicht adäquat angesehen wird und nun zu entsprechendem Unverständnis geführt hat, ist nachvollziehbar.“

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