Zynismus in der Asylpolitik

Zynisch ist nicht die Bilanz des Asylgerichtshofs, sondern die Kritik von „Agenda Asyl".

Endlich eine gute Nachricht in diesem Sommer der medialen Entlarvung Österreichs als Oase der Korruption und der Unfähigkeit aller Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden: Der neu eingerichtete Asylgerichtshof konnte 2009 die ihm gesteckten Ziele erreichen. Die Verfahren werden schneller abgeschlossen. Mehr als die Hälfte in weniger als sechs Monaten. Der Riesenrückstand konnte zur Hälfte abgebaut werden, die andere Hälfte wird heuer erledigt. Nur zwei von hundert Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof sind berechtigt.


Die Schnelligkeit der Entscheidungen hat also wesentlich zugenommen, die Qualität blieb gleich. Vor der Einrichtung des Asylgerichts war der Verwaltungsgerichtshof die Kontrollinstanz über die Entscheidungen der Bundesasylämter - sie entscheiden in erster Instanz. Der Verwaltungsgerichtshof hob durchschnittlich 20 Prozent ihrer Entscheidungen auf. Die Verfahren zogen sich aber unerträglich in die Länge, der Verwaltungsgerichtshof war und ist überlastet. Der Asylgerichtshof bestätigte gleichermaßen „nur" 69 Prozent der Entscheidungen der ersten Instanz; 19 Prozent wurden aufgehoben, zwölf Prozent betrafen Einstellungen, Zurückziehungen u. Ä.
Also eine gute Nachricht! Hatte doch die Öffentlichkeit die oft über fünf und mehr Jahre hingeschleppten Verfahren beklagt und als Quelle vieler Übel erkannt: des Untertauchens, des Zwangs zur Schwarzarbeit, der Anziehungskraft Österreichs für Schlepper. Österreich, wo man länger bleiben konnte als in anderen Ländern.
Ganz anderer Meinung ist da die NGO „Agenda Asyl". Sie kritisiert die Erfolgsbilanz des Gerichtshofs als zynisch. Die Beschleunigung entpuppe sich als Mangel an Qualität. Das Asylgericht entscheide nämlich anstatt des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser Gerichtshof hätte als weitere Instanz bleiben sollen . . . Das dauert dann natürlich einige Jahre länger.


Wer ist da nun zynisch? Ich meine, dieser Vorwurf trifft nicht das Asylgericht, sondern jene, die ihn erhoben haben. Ihnen liegt offenbar nur vorgeblich an schnellen Entscheidungen. In Wirklichkeit scheinen sie daran kein Interesse zu haben. Ein Spitzenmann der Grünen hielt mir einst entgegen: „Die vielen Wirtschaftsflüchtlinge haben natürlich kein Recht auf Asyl, aber sie haben das Recht auf ein Asylverfahren . . . Wenn man nach fünf Jahren oder mehr abgewiesen wird, konnte man vergleichsweise gute Jahre in Österreich bleiben und hat dann noch eine Chance: wegen erfolgter Integration ein humanitäres Aufenthaltsrecht." Genau das wussten die Schlepper. Österreich war ihre erste Adresse. Seit nun die Entscheidungen schnell fallen und die vielen Tricks zur Verfahrensverschleppung beseitigt wurden, gehen die Asylanträge dramatisch zurück. Die Schlepper finden andere Länder. Wer ein Recht auf Asyl hat, erhält es bei uns schnell und in einem fairen Verfahren.

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.


meinung@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2010)

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