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Erklärung der „Presse“-Redaktion: Anzeige nach Artikel inakzeptabel

Der Redaktionsausschuss und die Chefredaktion der „Presse“ verwahren sich gegen den Versuch mehrerer Oberstaatsanwälte der WKStA, eine „Presse“-Redakteurin wegen eines kritischen Artikels strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Die Redaktion sieht es als ihre Aufgabe an, objektiv zu berichten. Natürlich steht es einer Behörde zu, inhaltliche Kritik zu äußern. Wir bieten selbstverständlich jeder Person und jeder Behörde, über die wir berichten, die Möglichkeit, ihre Ansicht zu äußern.

Inakzeptabel ist es aber für uns, wenn strafrechtliche Anzeigen gegen Redakteure erstattet werden, weil einem der Artikel nicht gefällt. So, wie die Justiz ermitteln können muss, ohne Repressalien zu fürchten, muss auch kritischer Journalismus möglich sein, ohne Anzeigen oder gar eine strafrechtliche Verfolgung durch die Justiz zu fürchten. Beides sind zentrale Pfeiler in einer Demokratie.

Im aktuellen Fall wurden der Redakteurin üble Nachrede, die öffentliche Beleidigung einer Behörde sowie Verleumdung (Strafdrohung: bis zu fünf Jahre Haft) vorgeworfen. Dass diese Vorwürfe nicht berechtigt waren, zeigt die Entscheidung der mit dem Fall befassten Staatsanwaltschaft Wien, die Anzeigen bereits mangels Anfangsverdachts zurückzulegen. Der Artikel werfe der WKStA nämlich entgegen ihrer Meinung gar keine Verletzung der Amts- oder Standespflichten vor, wie die Staatsanwaltschaft Wien erklärte. Der Text sei durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.

Im Artikel mit dem Titel „Weniger Intimes darf in die Akten“ (20. 11. 2020) ging es darum, dass nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) Staatsanwälte stärker darauf achten müssten, nur für das Verfahren relevante Beweismittel in den Akt zu nehmen. Die OGH-Entscheidung war aber nicht zu einem von der WKStA geführten Verfahren ergangen. Weil im Artikel jedoch kritisch auch auf die bisherige Praxis der WKStA Bezug genommen wurde, erachteten sich die dortigen Oberstaatsanwälte als beleidigt. Wie nun die Staatsanwaltschaft Wien ausführt, sei der Artikel jedoch so zu verstehen gewesen, dass die vom Obersten Gerichtshof aufgestellten Regeln erst für künftige Fälle gelten würden.

Der Redaktionsausschuss:
Karin Schuh
Philipp Aichinger
Heide Rampetzreiter
Wolfgang Böhm
Jeannine Hierländer
Teresa Wirth

Rainer Nowak, Chefredakteur
Florian Asamer, stellvertretender Chefredakteur

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