Ladung

VfGH entscheidet: Glawischnig muss auf ÖVP-Wunsch in den U-Ausschuss kommen

Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig und Novomatic-Konzernchef Harald Neumann im März 2018.
Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig und Novomatic-Konzernchef Harald Neumann im März 2018.(c) APA/HERBERT-PFARRHOFER (HERBERT-PFARRHOFER)
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Die von der ÖVP angestrebte Ladung der Ex-Grünen-Chefin in den U-Ausschuss ist zulässig, sagt der VfGH. Die Ablehnung der Ladung von SPÖ, Neos und FPÖ ist damit rechtswidrig, weil „begründungslos“.

Weil sie „in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt“ sei, verlangte die ÖVP, dass die frühere Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, im derzeit laufenden Ibiza-U-Ausschuss als Zeugin erscheint. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass dem Verlangen der ÖVP zu folgen ist.

Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und Neos Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen zur Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist damit rechtswidrig. Denn er blieb, stellte der VfGH fest, „begründungslos". Die Mehrheit habe „ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen“. Aus dem Abstimmungsvorgang bzw. dem Beschluss im Untersuchungsausschuss sei nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Mehrheit ihre Beschlussfassung stützt.

Somit werde das Verlangen auf Ladung Glawischnigs wirksam, stellten die Verfassungsrichter fest. Die ÖVP hat die Ladung der früheren Chefin ihres aktuellen Koalitionspartners damit begründet, dass die „Feststellung Novomatic zahlt alle!“ im Ibiza-Video ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei. Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig.

SPÖ sieht Minderheitenrechte gestärkt

Der SPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, reagierte am Dienstag in einer Aussendung auf den Spruch des VfGH überraschend positiv. Er hält das Erkenntnis gar für eine Stärkung der Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss: „Die ÖVP hat, ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan“, sagt Krainer.

Aus dem Erkenntnis werde nun klar, dass der VfGH für den Fall, dass eine Mehrheit ein Minderheitsverlangen bestreitet, sehr hohe Anforderungen an die Mehrheit stellt. Wenn für eine Ladung der sachliche Zusammenhang bestritten werde, liege der Schwerpunkt für die Entscheidung des VfGH nicht in der Begründung der Ladung, sondern in der Begründung der Mehrheit.

„Eva Glawischnig hat dem U-Ausschuss nichts zu erzählen, die ÖVP hat sie aus Motiven geladen, die mit der Aufklärung nichts zu tun haben. Trotzdem hat die ÖVP mit ihrem Gang zum VfGH dem U-Ausschuss einen Dienst erwiesen, weil der VfGH das Recht der Minderheit im U-Ausschuss gestärkt hat", sagte Krainer.

Die Neos reagierten inzwischen ebenfalls: „Was Frau Glawischnig zur 'mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (offizieller Titel des #IbizaUA) wissen soll, erschließt sich mir zwar nicht ganz, aber gut“, twitterte Neos-Fraktionsführerin Sephanie Krisper. „Es wäre nicht die erste sinnlose Ladung der ÖVP...“.

(APA)

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