Laut einem Verordnungsentwurf darf man künftig selbst die wichtigsten Bezugspersonen und Angehörigen nur aus der Ferne sehen. Öffentlich wohlgemerkt, während Besuche zu Hause möglich sind. Der Sinn der Regel ist daher strittig.
Man arbeite noch an der Verordnung, betonte am Dienstag das Gesundheitsministerium. Änderungen seien also möglich. Ein der „Presse“ vorliegender Entwurf des Ministeriums zeigt aber, dass ein strikter Umgang mit dem neuen Riesenbabyelefanten geplant ist. So soll die Zwei-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum ab dem 25. Jänner selbst gegenüber den nächsten Angehörigen oder engsten Bezugspersonen gelten. Was den Kontakt beträchtlich erschweren würde. Aber kann so eine Regel rechtlich halten? Und wem dürfte man sich dann überhaupt noch unter welchen Umständen nähern?
Bereits die jetzige Ein-Meter-Abstandsregel gilt im öffentlichen Raum unabhängig davon, wie nahe man einer Person persönlich steht. Nur, wenn man mit jemandem gemeinsam wohnt, ist man gegenüber diesem von der Abstandspflicht befreit. Andere Leute darf man zwar treffen, wenn sie engste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) oder engste Bezugspersonen (Freunde, mit denen man mehrmals die Woche Kontakt hat) sind. Nach Ansicht des Ministeriums darf dabei aber zumindest ein Haushalt nur mit einer einzigen Person vertreten sein.