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Anwälte wollen selbst Verfassungsrichter nominieren

Clemens Fabry/Die Presse
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Der Wiener Kammerpräsident Michael Enzinger fordert mehr Mitsprache.

Wer Verfassungsrichter wird, entscheidet momentan allein die Politik. Ein Teil von ihnen wird durch die Bundesregierung nominiert, die anderen Mitglieder durch den Nationalrat oder den Bundesrat. De facto sucht sich stets die gerade amtierende Koalition passende Juristen aus, die später vom Bundespräsidenten ernannt werden. Richter darf dabei werden, wer aus einem klassischen juristischen Beruf kommt. Auch Anwälte fungieren daher als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

Neu ist nun aber, dass die Anwaltschaft selbst mitreden will, welche Vertreter ihrer Zunft es zum Verfassungsrichter schaffen. Ebendies fordert nämlich Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer. Er verlangt ein Vorschlagsrecht der Anwälte für einen Teil der Höchstrichter.„Ein Gegengewicht zu politischen Entscheidungsträgern würde in diesem Bereich dem Rechtsstaat guttun“, sagte Enzinger in einer Videobotschaft.

Diese ersetzte den traditionelle Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer Wien, der heuer wegen Corona abgesagt werden musste.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2021)

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