Umweltrecht

In Umweltverfahren dürfen doch nicht alle mitreden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Egal ob Windparks, Straßen oder landwirtschaftliche Anlagen: Die Beteiligung Privater in Genehmigungsverfahren kann eingeschränkt werden, entschied der EuGH. Das lässt Projektwerber ein wenig aufatmen.

Wien. Wenn es um die Genehmigung von Anlagen geht – egal, ob Windparks, Stromleitungen, Straßen oder Abfallverbrennungsanlagen –, kommt es häufig zu Konflikten mit Nachbarn. Die Frage ist dann oft: Wer hat überhaupt Parteistellung? Und verliert man diese, wenn man nicht rechtzeitig Einwendungen erhebt? Eine Entscheidung des EuGH hat hier nun die Weichen neu gestellt – und der Beteiligung von Privatpersonen gewisse Grenzen gesetzt.

Konkret geht es um die sogenannte Präklusion: „Kam es, vereinfacht dargestellt, zu einer Kundmachung des Verfahrens, müssen die Parteien Einwendungen erheben, also ihre Bedenken gegen den Antrag darlegen. Sonst verlieren sie ihre Parteistellung und damit auch das Recht, eine Genehmigung zu bekämpfen“, erklärt der Anwalt und Umweltrechtsexperte Berthold Lindner.

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