Steuern

Finanz schaut Airbnb-Vermietern auf die Finger

Kurzzeit-Vermietungen müssen dem Finanzamt offengelegt werden. Größere Plattformen trifft eine Meldepflicht.
Kurzzeit-Vermietungen müssen dem Finanzamt offengelegt werden. Größere Plattformen trifft eine Meldepflicht. Getty Images
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Plattformen wie Airbnb müssen ihre Aufzeichnungen über die Vermieter bis Ende Jänner dem Fiskus übermitteln. Wer steuerlich reinen Tisch machen muss, hat nicht mehr viel Zeit.

Wer über Airbnb eine Wohnung vermietet und sich bislang nicht um die Versteuerung gekümmert hat, könnte bald Post vom Finanzamt bekommen. Grund ist eine Meldepflicht, die für Online-Buchungsplattformen gilt. Schon seit dem Beginn des Vorjahres müssen diese eine Reihe von Daten der Unterkunftgeber aufzeichnen: Namen und Adressen, Bankverbindung, registrierte Nächtigungen und von den Gästen geleistete Entgelte. Lediglich die persönlichen Daten der Gäste sind nicht davon erfasst.

Bereits bisher konnten die Finanzbehörden von den Plattformen jederzeit die Übermittlung dieser Daten verlangen, um zu überprüfen, ob die Vermieter ihre Einnahmen korrekt versteuern. In wenigen Tagen greift nun eine weitere Verschärfung. Sie betrifft die „Big Player“ unter den Online-Plattformen mit Umsätzen von mehr als einer Mio. Euro pro Jahr. „Diese müssen ihre Aufzeichnungen jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres ohne vorherige Aufforderung den Steuerbehörden übermitteln“, erklärt Alexander Lang, Steuerberater und Partner bei Deloitte Österreich. Erstmalig werden diese Meldungen heuer am 31. Jänner fällig, somit in wenigen Tagen.

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