Antigen-Tests

EU-Standard für Tests ist nicht verpflichtend

Antigen-Tests sind von wachsender Bedeutung bei der raschen Eindämmung von Infektionsclustern.
Antigen-Tests sind von wachsender Bedeutung bei der raschen Eindämmung von Infektionsclustern.APA/AFP/INA FASSBENDER
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Die Regierungen vereinbaren Kriterien für die Anerkennung „schneller“ Antigen-Tests.

Brüssel. Nach mehreren Monaten stockender Verhandlungen einigten sich die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten am Donnerstag auf einheitliche Standards für jene Antigen-Tests, mit denen sich eine Covid-19-Infektion binnen Minuten feststellen lässt.

Diese Tests sind von wachsender Bedeutung bei der raschen Eindämmung von Infektionsclustern, zum Beispiel in Schulen, Spitälern oder Haftanstalten, aber auch in der routinemäßigen Testung größerer Gruppen von Personen, allen voran von Grenzgängern, die in einem anderen EU-Land als ihrem Wohnort arbeiten. Das ist insofern politisch sehr wichtig, da die deutlich ansteckenderen neuen Virusmutanten das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in seiner ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten neuen Risikoanalyse dazu bewogen haben, das Risiko der weiteren Ausbreitung der Pandemie als hoch beziehungsweise sehr hoch zu bewerten.

Diese Tests, welche die Anwesenheit von Antikörpern gegen Covid-19 nachweisen, haben gegenüber den PCR-Tests, die das Virus an sich anzeigen, jedoch zeitaufwendig im Labor ausgewertet werden müssen, den Nachteil, dass sie weniger exakt sind. Sie bilden also auch falsch positive und, besonders problematisch, falsch negative Ergebnisse ab. Diese Unzuverlässigkeit ist beispielsweise der Grund, weshalb Dänemark alle Flüge nach Dubai verbot: Die Antigen-Tests, die vor der Rückkehr auf dem Flughafen des Emirates gemacht werden, sind nach Ansicht der dänischen Behörden unzuverlässig.

Allerdings hat die Einigung der Mitgliedstaaten zwei Makel: Erstens ist sie nur eine Empfehlung, also nicht rechtlich verbindlich. Wenn ein Mitgliedstaat also Tests, die in einem anderen behördlich genehmigt sind, nicht akzeptiert, ist er im Recht – aber er unterläuft damit den Zweck der Übung. Zweitens muss die Liste der gemeinsam anerkannten Tests erst gefüllt werden. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2021)

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