Schadenersatz

Auch ein geliebter Hund ist kein Kind

Salonbesuche, Wellnessaufenthalte und modische Kleidung konnten nichts daran ändern, dass ein Hund kein Mensch ist.
Salonbesuche, Wellnessaufenthalte und modische Kleidung konnten nichts daran ändern, dass ein Hund kein Mensch ist. Reuters
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Selbst, wenn man sein Tier wie einen Menschen umsorgt, kann man beim Tod des Hundes keinen Trauerschaden wie bei Angehörigen verlangen. Der OGH zieht eine Grenze ein.

Hundehotels, Salons und Wellness standen für das Tier auf dem Programm. Seine beiden Halter feierten besondere Ereignisse mit ihm und ernährten den Vierbeiner mit veganem Futter. Auch die aktuelle Hundemode durfte beim Gassigehen nicht fehlen. Man habe ihn wie ein Kind gepflegt und jeden Tag angezogen, berichteten die Hundehalter. Vor Gericht forderten sie nun auch, dass die für ein Kind geltende Rechtslage auf ihren Hund angewendet wird. Nach dem Unfalltod des Tieres verlangten die Hundehalter nämlich 16.000 Euro an Trauerschmerzengeld (8000 pro Person). Aber kann man die für den Verlust naher Angehöriger entwickelte Rechtsprechung auf ein geliebtes Tier ausdehnen?

Das Trauerschmerzengeld steht nicht explizit im Gesetz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat aber klargestellt, dass man als Ausgleich für seine Trauer Geld verlangen kann, wenn man einen besonders wichtigen Menschen verloren hat. Und wenn der dafür Verantwortliche ein schweres Verschulden gesetzt hat. So können Eltern Trauerschmerzengeld fordern, wenn ihre Kinder getötet wurden (und umgekehrt). Auch, wenn sich Geschwister sehr nah waren, kann der überlebende Part Trauerschmerzengeld begehren.

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