Austrian Limited

Friedrich Rüffler: „Die etablierte GmbH würde zerstört“

„In Summe ist es für jeden Einzelnen gut, wenn man einen rechtssicheren Rahmen hat“, sagt Rüffler.
„In Summe ist es für jeden Einzelnen gut, wenn man einen rechtssicheren Rahmen hat“, sagt Rüffler.Clemens Fabry
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Friedrich Rüffler, Spezialist für Gesellschaftsrecht an der Uni Wien, warnt im Interview vor einer radikalen Abkehr von bewährten Instrumentarien wie Form- und Prüfpflicht.

Wien. Es ist ein Prestigeprojekt vor allem der türkisen Seite der Regierung: die Austrian Limited, eine Gesellschaftsform, die Start-ups das Auftreten auf dem Markt erleichtern soll.


Die ÖVP ist mit großem Druck dahinter: Das zeigt sich daran, dass Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ein Konzept hat ausarbeiten lassen, das nun das eigentlich zuständige Justizministerium unter der Grünen Ressortchefin Alma Zadić (derzeit karenzbedingt vertreten durch Vizekanzler Werner Kogler) zu einem Gesetzesentwurf formen soll.
Im Palais Trautson ist man dem Vernehmen nach „not amused“. Kein Wunder: Die Wünsche des Regierungspartners sind derart radikal, dass besonnene Experten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sie befürchten, die wohlgemeinten Pläne könnten dem Wirtschaftsstandort mehr schaden als nützen.

Einer von ihnen ist Friedrich Rüffler, Vizedekan und Professor für Unternehmensrecht an der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er attestiert zwar dem bei zwei renommierten Wiener Anwaltskanzleien in Auftrag gegebenen Gutachten, „über weite Strecken hervorragend“ zu sein. „Aber in manchen Punkten sind die Vorschläge so radikal, dass man mit etablierten und gut funktionierenden Instituten des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts vollkommen brechen würde“, sagt Rüffler zur „Presse“.

Und: „Letztendlich würde die etablierte GmbH zerstört werden.“
Geht es nach den Ideen der Kanzleien Herbst Kinsky und CMS Reich-Rohrwig Hainz, bleibt tatsächlich kein Stein auf dem anderen. Das Startkapital soll mickrige 5000 Euro betragen, von denen die Hälfte in Sachen aufgebracht werden kann. Dazu soll auch noch zu leistende Arbeit gehören können – mit dem gravierenden Nachteil, dass Gläubiger sie nicht mit Zwangsmitteln verwerten können. Dabei ist den ernst zu nehmenden Start-ups nach Rüfflers Einschätzung an einem so geringen Startkapital gar nicht gelegen: „Mit 5000 Euro Eigenkapital kann man kein Unternehmen betreiben.“

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