Wer behördliche Anordnungen missachtet, kann zahlen müssen oder in Haft kommen, theoretisch unbegrenzt lang. Der Verfassungsgerichtshof fordert eine Maximaldauer und Kontrolle.
Wien. 21 Wochen Beugehaft wegen der Weigerung, ein Formblatt auszufüllen. Das ist möglich, und es könnte auch noch mehr sein. Denn eine Obergrenze für die Dauer der Beugehaft gibt es nicht. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun erkannt hat, widerspricht das der Verfassung. Wenn der Gesetzgeber nicht rechtzeitig reagiert, gibt es ab 2022 im Verwaltungsrecht keine Beugehaft mehr.