Justiz

Mit FFP2-Masken vor Gericht

Ab Montag haben alle Personen, die ein Gericht betreten, verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen, ein simpler MNS reicht nicht.
Ab Montag haben alle Personen, die ein Gericht betreten, verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen, ein simpler MNS reicht nicht. Imago Images
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Wer ab Montag ein Gericht betritt, muss eine FFP2-Maske tragen. Auch während der Prozesse gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel.

Wien. Die Justiz reagiert auf die von der Bundesregierung angeordneten Verschärfungen, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Ab Montag haben alle Personen, die ein Gericht betreten, verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Bei sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein Zwei-Meter-Mindestabstand einzuhalten. Das gilt auch für Verhandlungssäle.

Verhandlungen finden weiter statt und werden nicht, wie während des Frühjahr-Lockdowns, weitgehend abberaumt bzw. verschoben (was freilich einen enormen Rückstand zur Folge hatte). „Allerdings können sich nunmehr wegen der Sicherheitsvorschriften faktische Einschränkungen ergeben, sodass die Verhandlungsfrequenz entsprechend reduziert wird“, heißt es im Justizressort. Im Klartext: Verschiebungen sind auch diesmal nicht ausgeschlossen.

Bei Großverfahren mit einer Fülle von Prozessbeteiligten sollen justizeigene Antigentests durchgeführt werden – „nach Maßgabe der Verfügbarkeit“, wie es aus dem Justizministerium heißt. Im Fall eines negativen Testergebnisses soll es den Verfahrensbeteiligten dann erlaubt sein, anstelle einer FFP2-Maske einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Gerichtsbediensteten sollen ihre FFP2-Masken von ihren Dienststellen zur Verfügung gestellt bekommen. Zeugen, Anwälte, Dolmetscher und andere Verfahrensbeteiligte will man in den Ladungen auf die Maskenpflicht hinweisen.

Was das Impfen von Justizbediensteten und Häftlingen betrifft, wird an der Priorisierung der Impfkandidaten gearbeitet. Die Reihung soll nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgen. Am Wochenende wurden Berichte aus mehreren Gefängnissen bekannt, denen zufolge Erhebungen hinsichtlich der Impfwilligkeit der Häftlinge im Gange waren. In einigen Gefängnissen sollen Insassen unterschriftsreife Einverständniserklärungen vorgelegt worden sein.

Die Justiz erhebe durch Abfrage der Impfwilligkeit „eine konkrete Übersicht des Bedarfs an Impfstoff“, teilte das Justizministerium dazu mit. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2021)

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