Masken

Was es mit den KN95-Masken auf sich hat

Themenbild Corona: Eine junge Frau mit Schutzmaske, Mundschutz,FFP2 KN95 medizinische Maske, Community Maske blickt sorg
Themenbild Corona: Eine junge Frau mit Schutzmaske, Mundschutz,FFP2 KN95 medizinische Maske, Community Maske blickt sorg(c) imago images/Sven Simon (Frank Hoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de)
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Das Gesundheitsministerium sorgte für Verwirrung, als es verkündete, dass Masken der Norm KN95 nicht den FFP2-Masken entsprechen - und dies wenig später revidierte. Doch welche sind nun erlaubt? Und wo genau liegt der Unterschied?

Seit Montag ist in vielen Bereichen - im öffentlichen Verkehrsmitteln, in Supermärkten, vor Gericht - das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Doch es sind noch andere Masken im Umlauf, die von Aussehen und Wirkung den FFP2-Masken sehr ähneln - darunter etwa die KN95-Maske. 

Das Gesundheitsministerium sorgte am Montagnachmittag für Verwirrung, als es verkündete, dass Masken der Norm KN-95 „keiner europäischen Norm unterliegen“. Es gebe „dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als 'simpler' Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen."

Dies wurde allerdings wenig später wieder revidiert. So besage die Kennzeichnung KN95 Norm, dass diese Masken ähnlich gut sind, wie die europäischen FFP2-Masken, präzisierte das Gesundheitsministerium seine Angaben. KN95-Masken sind also unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls zugelassen. Sie sollen aber laut dem Gesundheitsministerium nur verwendet werden, wenn sie nachweislich in Europa geprüft worden sind.

FFP2, KN95, N95

Doch was genau ist der Unterschied zwischen den Kennzeichnungen FFP2 und KN95? FFP2, KN95 oder auch N95 sind die Schutzklassen-Bezeichnungen für Partikel-filtrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern. So stammt eine FFP2-Maske in der Regel aus Europa und muss mit dem CE-Zertifikat EN 149 gekennzeichnet sein. N95 ist eine vergleichbare Maske aus den USA, KN95 stammt aus China. Zu Bedenken ist allerdings, dass es auch FFP2-Masken gibt, die in China produziert wurden (etwa jene Masken, die Österreichs Senioren von der Regierung gratis erhielten) allerdings nach europäischer Norm - ergo den Namen FFP2 erhalten.

Alle drei Masken müssen vergleichbare Zertifizierungs- und Zulassungsanforderungen erfüllen, ganz ident sind sie aber nicht. Dennoch filtern sie alle bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft und bieten so einen weit besseren Schutz als herkömmliche Stoff- oder OP-Masken.  KN95 und N95 haben mit 95 Prozent (daher der Name) sogar eine minimal bessere Filterleistung als das europäische Äquivalent FFP2.

Konsumenten sollen also beim Kauf darauf achten, dass ihre Masken mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: die ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske, eine EN-Kennzeichnung (Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Norm, zb.: EN149:2001) sowie eine CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung muss zudem über eine vierstellige Nummer verfügen, die zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts dient.

Wer es ganz genau wissen will, ob und wo die Maske geprüft wurden, kann die Nummer in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüfen.

An employee packs FFP2 masks at a factory of SWS Medicare in Landshut
An employee packs FFP2 masks at a factory of SWS Medicare in Landshut(c) REUTERS (ANDREAS GEBERT)

Nur keinen Filter

Auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt. Denn diese Ventile lassen die ausgeatmete Atemluft ungefiltert und somit auch Viren belastet in die Raumluft strömen.

Im Sozial- und Gesundheitsbereich dürfen KN95-Masken nur dann eingesetzt werden, sofern sie CPA zertifiziert sind. Bestehe dieses Kennzeichen, brauche man „keinerlei Bedenken“ haben. Dann würde es sich um sichere Masken handeln, „die der Filterleistung und dem Schutz einer FFP2-Maske entsprechen", so das Gesundheitsministerium.

Und was bedeutet nun CPA? Weil die Zertifizierung nach der Norm EN 149 einige Monate dauert, hat das Wirtschaftsministeriums Anfang April im Rahmen eines Erlasses ein verkürztes Bewertungsverfahren für „Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken(CPA)“ ermöglicht. So müssen die Masken kein komplettes Prüfverfahren durchlaufen. Die zu erreichenden Prüfwerte orientieren sich aber am Standard FFP2.

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(twi/APA)

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