Datenschutz

Dating-App Grindr zu Strafe in Norwegen verurteilt

APA/HANS KLAUS TECHT
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Zu einer Strafzahlung von zehn Millionen Dollar wurde Grindr verdonnert. Und das bei einem Gewinn von 25,51 Millionen Euro 2019.

Die Dating-App Grindr ist in Norwegen zur Zahlung einer Strafe von umgerechnet rund zehn Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzverordnung (DSVGO) verurteilt worden. Das Tinder-Pendant für Singles auf der Suche nach gleichgeschlechtlichen Partnern habe zuvor sensible Daten von Millionen von Nutzern illegal weitergegeben, teilte die Datenschutzorganisation noyb am Dienstag mit.

Die DSVGO gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also allen 27 EU-Staaten, sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen. Gemeinsam mit dem norwegischen Verbraucherrat hatte noyb im Jänner Beschwerden gegen Grindr und mehrere Adtech-Unternehmen eingereicht. Die norwegische Datenschutzbehörde habe den Beschwerden stattgegeben und bestätigt, dass Grindr keine gültige Einwilligung für die Datenweitergabe hatte, so noyb. Die verhängte Geldstrafe von 100 Millionen Norwegischen Kronen (9,63 Mio. Euro) gegen Grindr sei bei einem Gewinn von umgerechnet 25,51 Millionen Euro im Jahr 2019 eine saftige Strafe für das Unternehmen, hieß es in der Aussendung von noyb um den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.

Die fünf Adtech Unternehmen MoPub von Twitter, AppNexus von AT&T (jetzt Xandr), OpenX, AdColony und Smaato hätten über die App personenbezogene Daten erhalten. Jedes Mal wenn ein Nutzer Grindr öffne, würden Informationen wie der aktuelle Standort oder dass diese Person Grindr nutzt, an Werbetreibende übermittelt. Diese Informationen seien auch verwendet worden, um umfassende Nutzerprofile für gezielte Werbung zu erstellen.

Einwilligung ungültig

Die norwegische Datenschutzbehörde argumentierte in ihrem Urteil dass die angebliche "Einwilligung", auf die sich Grindr berufe, ungültig sei. Die Nutzer seien weder richtig informiert worden, noch sei ihre Einwilligung spezifisch genug gewesen, da der gesamten Datenschutzerklärung zugestimmt werden musste. Zudem habe etwa Werbung nicht spezifisch aktiviert oder deaktiviert werden können.

"Wenn eine App für die schwule Community argumentiert, dass die besonderen Schutzbestimmungen für die Community eigentlich nicht gelten, ist das doch erstaunlich. Ich bin mir nicht sicher, ob die Anwälte von Grindr das wirklich zu Ende gedacht haben", kommentierte Schrems, Vorsitzender von noyb, das Urteil. Grindr kann nun innerhalb von 21 Tagen Einspruch gegen den Bescheid erheben.

(APA/DPA)

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