Neuerung

Corona: Verordnung soll nicht mehr aufs Gesetz warten müssen

APA/ROBERT JAEGER
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Das Parlament gewährt Gesundheitsminister Rudolf Anschober ein zusätzliches Recht. Aber was ist der Hintergrund? Und ist die Neuerung verfassungskonform?

Erst setzt man ein neues Gesetz in Geltung und später darauf fußend eine Verordnung, die die Regeln präzisiert. So war es bisher üblich. Im Kampf gegen das Coronavirus will man im Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober aber neue Wege gehen. So sollen Verordnungen schon erlassen werden können, bevor das dazupassende Gesetz in Kraft getreten ist. Aber wozu ist das gut, und ist das durch die Verfassung gedeckt?

Damit die neue Vorgangsweise möglich ist, wurden im Parlament das Covid-19-Maßnahmengesetz (§12, Absatz 4a) und das Epidemiegesetz (§50c)  geändert. So heißt es etwa in letzterem: „Verordnungen, die erst einer neuen Fassung dieses Bundesgesetzes entsprechen, dürfen von der Kundmachung des die Änderung bewirkenden Bundesgesetzes an erlassen werden.“

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