Covid-19

Strafanzeige gegen Kurz und Co. wegen Corona-Verordnungen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Neun Anwälte und zwei Ärzte werfen Kanzler, Vizekanzler und Gesundheitsminister Amtsmissbrauch, Nötigung und Landzwang vor. Wie steht es um die Erfolgsaussichten der Strafanzeige?

Im Juli und im Oktober erachtete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wesentliche Bestimmungen der von der Bundesregierung erlassenen Corona-Verordnungen für gesetzwidrig – etwa den in Lokalen vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Tischen. Ebenfalls gekippt wurde das Betretungsverbot öffentlicher Orte – und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung angeordnet. Mit Stand Jänner 2021 wurden in Summe neun Verordnungen aufgehoben. Ein Ende der Verordnungen hat das freilich nicht gebracht.

Ein Vorgehen, das bei neun Rechtsanwälten und zwei Ärzten auf starke Ablehnung stößt. Sie haben, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Brunner (seines Zeichens auch Gründungsmitglied der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“) nun eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Nötigung, Landzwang und Amtsmissbrauch (§105, §275 und §302 StGB; siehe Infobox unten) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) eingebracht.

Brunner: „Entscheidungsgrundlagen nicht vorhanden“ 

Konkret werfen sie den dreien vor, „ohne Rücksichtnahme auf die aufgehobenen Verordnungen ständig neue zu erlassen“, bestätigt Brunner am Mittwoch die Strafanzeige gegenüber der „Presse“. Mehr noch: „Die wiederholten Verfassungsbrüche wurden durch die Erkenntnisse des VfGH rechtskräftig festgestellt“, so der Rechtsanwalt. Die Höchstrichter hätten dargelegt, „dass sich für die Erlassung der Verordnung in den Akten keine relevanten Erläuterungen oder Unterlagen befinden“. Kurzum: „Entscheidungsgrundlagen, die die verordneten Maßnahmen rechtfertigen würden, sind im Verordnungsakt nicht vorhanden.“ 

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Neuerung

Corona: Verordnung soll nicht mehr aufs Gesetz warten müssen

Das Parlament gewährt Gesundheitsminister Rudolf Anschober ein zusätzliches Recht. Aber was ist der Hintergrund? Und ist die Neuerung verfassungskonform?
Maskenpflicht, Freitesten, Abstandsregeln – was ist rechtens, was nicht?
Corona-Maßnahmen

Wenn Anwälte und Richter die Regierung „aufklären“

Die türkis-grünen Corona-Verordnungen würden Grund- und Freiheitsrechte beschneiden und den Rechtsstaat bedrohen, warnen zwei juristische Initiativen – die jedoch für ihre Aktivitäten mitunter selbst Kritik ernten.
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner.
Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht und Klassenteilung: VfGH kippt Corona-Verordnung vom Frühjahr

Zwei Kinder und deren Eltern haben gegen die im Mai erlassene Verordnung Beschwerde eingereicht. Die Höchstrichter geben ihnen Recht, die Maßnahmen seien „rechtswidrig verordnet“ worden.
Symbolbild: Abstand zwischen Tischen
Corona-Maßnahmen

VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen

Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben.
?CORONAVIRUS: �STERREICHWEITER EINHEITLICHER AKTIONSPLAN: KURZ / KOGLER / ANSCHOBER / NEHAMMER
Corona

Höchstrichter: Corona-Ausgehregeln waren gesetzeswidrig

Die Verordnung des Gesundheitsministers ging zu weit. Auch die ungleiche Behandlung von Geschäften war nicht in Ordnung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.