Neun Anwälte und zwei Ärzte werfen Kanzler, Vizekanzler und Gesundheitsminister Amtsmissbrauch, Nötigung und Landzwang vor. Wie steht es um die Erfolgsaussichten der Strafanzeige?
Im Juli und im Oktober erachtete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wesentliche Bestimmungen der von der Bundesregierung erlassenen Corona-Verordnungen für gesetzwidrig – etwa den in Lokalen vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Tischen. Ebenfalls gekippt wurde das Betretungsverbot öffentlicher Orte – und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung angeordnet. Mit Stand Jänner 2021 wurden in Summe neun Verordnungen aufgehoben. Ein Ende der Verordnungen hat das freilich nicht gebracht.
Ein Vorgehen, das bei neun Rechtsanwälten und zwei Ärzten auf starke Ablehnung stößt. Sie haben, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Brunner (seines Zeichens auch Gründungsmitglied der Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“) nun eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Nötigung, Landzwang und Amtsmissbrauch (§105, §275 und §302 StGB; siehe Infobox unten) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) eingebracht.