Home Office bleibt freiwillig und wird steuerlich gefördert

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Home Office bleibt eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Fix kommt eine steuerliche Begünstigung bis 600 Euro. Und: Arbeitnehmer im Home Office sind unfallversichert.

Das Warten auf gesetzliche Regeln für Home-Office-Arbeit hat ein Ende: Heute, Mittwoch, einigten sich Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) und die Sozialpartner, teilte die Regierung nach der Ministerratssitzung mit.

Die Kernpunkte: Die Arbeit im Home Office bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.

Zuletzt war auch die Forderung vonseiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Home Office anbieten sollten, wenn das möglich ist. Eine solche Verpflichtung kommt nicht. Das Home Office bleibt Vereinbarungssache. 

Eins solche Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, hieß es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

Weiter wurde klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop) durch dein Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Home Office für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können - in Summe also bis zu 600 Euro.

Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. Wann genau die neuen Regeln im Nationalrat beschlossen werden, ist noch offen.

(APA)

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