Pleiten

Uneinigkeit bei Privatinsolvenzen

PK ´R�CKBLICK AUF EIN JAHR GR�NE JUSTIZPOLITIK UND AUSBLICK AUF DIE KOMMENDEN WOCHEN´: KOGLER / ZADIC
PK ´R�CKBLICK AUF EIN JAHR GR�NE JUSTIZPOLITIK UND AUSBLICK AUF DIE KOMMENDEN WOCHEN´: KOGLER / ZADIC(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
  • Drucken

Dass Unternehmen sich künftig schneller entschulden dürfen, wird von der EU vorgeschrieben. Ob das auch Privaten erlaubt sein soll, bleibt in Österreich noch ein Streitpunkt.

Im schlimmsten Fall muss man mit 1000 Euro im Monat auskommen. So viel bleibt Alleinstehenden als Existenzminimum in der Privatinsolvenz. Die Armutsgrenze liegt bei 1286 Euro netto (zwölfmal im Jahr) etwas höher. Je nachdem, welche Schuldungsquote mit den Gläubigern im Zahlungsplan vereinbart wurde, wird jegliches Einkommen über dem Existenzminimum, Schenkungen oder gar das Erbe gepfändet. Die Quote gibt an, wie viel man von seinen Schulden zurückzahlen muss.

Derzeit müssen Privatpersonen das bis zu fünf Jahre aushalten. Danach wird man von den Restschulden befreit, aber nur wenn man alle Verpflichtungen über die Jahre eingehalten hat. Auf dem Rest bleiben dann die Gläubiger sitzen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.