Arbeitsrecht

Neue Regelung: Nur freiwillig ins Homeoffice

Seit März 2020 sind viele Menschen im Homeoffice, jetzt gibt es Regelungen dafür
Seit März 2020 sind viele Menschen im Homeoffice, jetzt gibt es Regelungen dafür(c) REUTERS (Eva Plevier)
  • Drucken

Sozialpartner und Regierung haben sich auf Regeln für die Heimarbeit geeinigt. Ab wann sie gelten, ist noch offen.

Wien. Wäre es nicht despektierlich, könnte man sagen: Neue Besen kehren gut. Nicht einmal zwei Wochen nach seiner Angelobung kann Arbeitsminister Martin Kocher bereits einen wesentlichen Punkt von seiner Agenda abhaken: Die gesetzlichen Regelungen für die Heimarbeit sind fix. Kochers Vorgängerin, Christine Aschbacher (ÖVP), hatte ein Regelwerk erst für das Frühjahr in Aussicht gestellt.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) dürfte seinem neuen Regierungskollegen mehr oder weniger zum Einstand aber auch Zugeständnisse gemacht haben. Denn aus Verhandlerkreisen hört man, dass sich die Sozialpartner schon deutlich vor Weihnachten auf ein Papier verständigt hätten. Gescheitert sei eine Einigung mit der Regierung aber an steuerrechtlichen Fragen – etwa an der, ob der Arbeitnehmer bei Heimarbeit weiterhin ein Pendlerpauschale bekommt. Darauf haben Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft gedrängt – und sich auch durchgesetzt. So interpretiert zumindest die AK die Vereinbarung. Im Finanzministerium sieht man das differenzierter.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Arbeiten im Home-Office: Was ist steuerlich absetzbar?
Home-Office

Steuerbegünstigung von 600 Euro pro Jahr: Reicht das?

Die neuen Home-Office-Regeln treffen auch steuerlich einige Klarstellungen – wichtige Fragen sind aber noch offen.
Coronavirus - Homeoffice
Meta-Nachrichten

Großteil der Führungskräfte lehnt Rechtsanspruch auf Homeoffice ab

Kurz bevor es neue rechtliche Regeln zum Home Office gibt, präsentierte EY eine Erhebung zum Thema: Nur ein knappes Drittel der Unternehmen hat bisher das Thema Teleworking vertraglich geregelt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.