Die Antragsfrist für Insolvenzen soll nicht verlängert werden. Das bringt einige Firmen in Bedrängnis.
Es ist die größte Wirtschaftskrise seit der Großen Depression der 1930er-Jahre. Doch welche Unternehmen wirklich straucheln, ist nicht ganz klar. Bisher gab es so wenige Pleiten wie seit 30 Jahren nicht mehr. Gerade einmal 3000 Verfahren wurden im vergangenen Jahr eröffnet – um 40 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Denn die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung war wegen der Pandemie ausgesetzt. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden größer sind als die Vermögenswerte. Mit 31. März ist die Gnadenfrist vorbei. Dann müssen Unternehmer eine Insolvenz binnen 60 Tagen anmelden. Die Erleichterung der Kreditgewährung eines Gesellschafters an die Gesellschaft läuft sogar schon in drei Tagen aus.
Kein „Pleite-Tsunami“ erwartet
Damit hätten die meisten Unternehmen nicht einmal mehr die Chance gehabt, noch Geld zu verdienen. Denn viele Geschäfte mussten wegen des Lockdowns geschlossen bleiben. Doch laut Personen, die mit der Sache vertraut sind, steht derzeit eine weitere Verlängerung außer Frage.