Verfahren, die absichtlich in die Länge gezogen werden. Kinder, die dann abgeschoben werden. Über das Dilemma eines Rechtsstaats in Asylfragen.
Man kann die Geschichte so erzählen: Eine in Österreich integrierte Schülerin, die nur zwei Jahre ihres Lebens in Georgien war, wird mit der Mutter und der kleinen Schwester dorthin abgeschoben. Die Zwölfjährige soll also künftig in einem Land leben, das sie kaum kennt.
Man kann die Geschichte aber auch so erzählen: Der Rechtsstaat setzt ein Urteil gegen eine Familie um, die trotz einer bereits 2012 erfolgten Ausweisung wieder nach Österreich gekommen ist. In einem Fall, in dem der Mutter in sechs Verfahren und trotz immer wieder neuer von ihr aufgestellter Behauptungen höchstgerichtlich beschieden wurde, keinerlei Asylgrund zu haben.
Der Fall zeigt, in welchem Dilemma sich der Rechtsstaat in Asylrechtsfragen befindet.
Einerseits muss er erneute Asylanträge ernst nehmen. Schließlich könnte es für die Betroffenen tatsächlich um Leben und Tod gehen. Andererseits ist es eine beliebte Taktik, Verfahren zu verschleppen, wenn man keinen wirklichen Asylgrund hat. Um danach mit Unterstützung mancher Medien von Politikern ein humanitäres Aufenthaltsrecht (das aber auf Antrag schon auch von Gerichten mitzuprüfen ist) einzufordern. Das Nachsehen hat dann derjenige, der die Gerichtsentscheidungen akzeptiert hat und in sein Herkunftsland zurückgekehrt ist.